Was war Lichtenberg gestern? Was ist es heute? Und wie hängt beides miteinander zusammen? Das Museum Lichtenberg lädt mit seiner Dauerausstellung zur Entdeckungsreise ein.
Dank Julia Novak, Dr. Tim Weber, Dr. Dirk Moldt und Dr. Thomas Thiele hat sich ein Museum für Alle entwickelt. Julia Novak: „Es möchte alle ansprechen. Deshalb vermeiden wir Barrieren, baulich, inhaltlich und sprachlich. Wir haben das Museum inklusiv, interaktiv und partizipativ gestaltet.“
Mein Beitrag als Berater führte bereits vor der Planung die Projektbeteiligten in die vielfältigen Möglichkeiten inklusiver Konzeption und Gestaltung ein. Die Auswahl der Exponate, die Darstellung, taktile Schriften, Brailletexte und taktile Grafiken, der Orientierungsplan und das Bodenleitsystem auch mit der allgemeinen Besucherführung waren davon betroffen. Mit Ideen, Lob aber auch mit Kritik entstand durch die Agentur buerojolas eine fantastische besuchenswerte Ausstellung.
Die Riechstationen führen in die Geschichte der Arbeit, der Kunst und der Gewerbe des Bezirks
Vom ersten Gespräch an inklusiv gedacht. Die Kuratorin Julia Novak und der Projektleiter Dr. Tim Weber und Dr. Thomas Thiele kamen mit Freude und Begeisterung an einem „Museum für Alle“ auf mich zu. Wir haben schon in der ersten Runde mit allen Beteiligten Freiraum für neue Ideen geschaffen. Alle Verantwortlichen und Ausführenden wurden mitgerissen und sortierten alle ihre Gedanken an Inhalte, Design, Orientierung und Vermittlung an der ganzheitlichen Sicht der Inklusion und dem Design for All. Mit tollen Ergebnissen und in großem Umfang. Auch hier im Berliner „Museum Lichtenberg“ ist nicht alles perfekt, aber wir haben ein tolles Museum geschaffen, wo jeder, ja jeder, seinen Teil mitnimmt.
Ein taktiles Bodenleitsystem führt die Besucher durch das Lichtenberg Museum
Die Ortsteile von Lichtenberg als inklusives ExponatDer Übersichtsplan ist taktil lesbar und mit Braille-Text ausgestattet
Die Berlin Global Ausstellung im Humboldt Forum im Berliner Schloss ist erfolgreich eröffnet und beinhaltet wunderbare Werke für einen kurzweiligen Besuch.
Mit etwas Stolz verweise ich darauf, drei besondere Exponate für die Ausstellung beigetragen zu haben. Natürlich sind meine Werke im inklusiven Sinne konzipiert und beinhalten Brailleschrift. Für die Produktion der Exponate ist mein Teampartner werk5 | new craft verantwortlich.
Exponattafeln der didaktischen Freilandausstellung mit taktilen Elementen des NaturparksEin kleines Kind entdeckt begeistert das taktile Modell des Naturschutzsymbols Waldohreule (Künstler Stephan Hüsch)Tische mit taktilem Übersichtsplan und technischen Sehenswürdigkeiten des NaturparksDie Hände einer blinden Frau erkunden eine taktile Grafik zur Lauterzeugung von Heuschrecken
Museen haben das Interesse und die Pflicht, sich um Menschen mit unterschiedlichen Vermittlungswegen zu kümmern. Weltweit leben etwa 1,3 Milliarden Menschen mit irgendeiner Form von Blindheit oder Sehbehinderung. Allein in Europa sind etwa 25,5 Millionen Menschen sehbehindert!
Oft ist ein Museumsbesuch mit dem Gefühl der Ausgrenzung verbunden, wenn Inhalt nicht gleichwertig oder vollständig oder in einer Weise adäquat vermittelt werden. Das geschieht insbesondere, wenn man mit der Familie oder Freunden ein gemeinsames Museumserlebnis haben möchte. Das traditionelle Museumserlebnis mit Objekten hinter Glas bietet einem blinden oder sehbehinderten Menschen nichts. Aber die meisten Museen entwickeln sich gerade hier weiter, um dem gerecht zu werden und den Besuch für alle zu einem Erlebnis zu machen.
Wie können Museen sehbehinderten Besuchern gerecht werden?
Es gibt viele Möglichkeiten, wie man einen Besuch für eine sehbehinderte Person interessant machen kann. Das fängt bei Audioguides und Audiobeschreibungen an. Es sollten aber auch Ansätze wie taktile Grafiken und 3D-Objekte sein, immersive Klang/Raumerlebnisse und interaktive Mitmachelemente. In Museen auf der ganzen Welt geht es heute um mehr als nur um das Sehen. Multisensorische Ausstellungen sprechen die Sinne Sehen, Hören, Fühlen und Riechen an. Dieser Ansatz erweckt Exponate für alle Besucher zum Leben.
Der Einsatz von Technologie macht Museen inklusiver.
Dank neuer Technologien sind auch sehbehinderte Menschen in Museen zunehmend willkommen. Viele Museen auf der ganzen Welt arbeiten mit 3D-Druck.
Es liegt auf der Hand, dass diese Technologie den Museumsbesuch für alle Beteiligten verbessern kann. Wer möchte nicht einmal ein Exponat hinter Glas berühren, auch wenn es nur eine Reproduktion ist.
Museen haben blinden und sehbehinderten Menschen viel zu bieten.
Wichtig ist das Verständnis, dass das Sehen nicht der einzige Sinn ist, mit dem Menschen kulturelle Angebote erleben und genießen können. Hinter den Türen jedes Museums verbirgt sich eine Fülle faszinierender Materialien, die nur darauf warten, auf neue Weise entdeckt zu werden.
Audio- und Textbeschreibungen (auch Braille und DGS) sind gute Vermittlungsinstrumente. Sie können Menschen helfen, mehr über die Inhalte zu erfahren. Aber auch andere Sinne wie Tastsinn und Geruchssinn können das Erlebnis bereichern. Ein persönlicher Ansatz funktioniert ebenfalls gut, mit beschreibenden Führungen, die anschauliche Bilder im Kopf erzeugen können. Es ist auch wichtig, die Besucher vor dem Besuch zu informieren, damit sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt.
Museen müssen mit sehbehinderten Menschen kommunizieren. Sie müssen ihnen zuhören und mit ihnen zusammenarbeiten, um ihre Bedürfnisse zu verstehen. Ich zeige immer wieder gerne, wie kleine Veränderungen und zusätzliche Angebote einen großen Unterschied machen können. Mit diesen Veränderungen können Museen dafür sorgen, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen wirklich willkommen fühlen.
Ein System informiert Ihre Besucher ohne jede Mühe.
TellDing ist ein „instant Audioguide“ und Orientierungssystem in einem.
TellDing wird im Museum am Exponat, an Türen und Treppen, der Rauminformation u.s.w. versteckt eingebaut. Der Besucher nähert sich mit seiner Besucherkarte (Eintrittskarte) dem entsprechenden Informationspunkt oder Exponat und bekommt eine Audioinformation in seiner Landessprache. Blinde Besucher bekommen ausführliche Audiodeskription. Als sprechender Punkt hilft das TellDing blinden Besuchern sogar, das Objekt oder die Tür oder den Aufzug zu finden, indem der Besucher einfach der Tonquelle folgen kann. Genial einfach! Und ohne große Kosten einzurichten.
Informieren Sie sich auf www.tellding.com über Möglichkeiten und Kosten
Die Installation beinhaltet das Gerät und einen kleinen Lautsprecher
Zusammen mit unserem #goinclusive-Partner Werk5 GmbH arbeiten wir weiter an der nächsten Generation inklusiver taktiler Medien. In der Werkstatt liegt derzeit für den Dauertest unter Sonnenlicht und massenhafter Berührung die farbige Variante des Felix-Nussbaum-Gemäldes „Selbstbildnis mit Judenpass“.
Das neue und einzigartige ist die vollfarbige Kopie des Gemäldes auf der taktilen Form. Daraus ergibt sich eine einzigartige Symbiose aus Realität und Gemälde. Blinde, sehbehinderte und sehende Besucher erleben und begreifen das selbe Objekt.
„Faszinierend! Es ist, als ob Felix Nussbaum selbst da wäre.”
Stellen Sie sich vor, Sie brauchen beide Hände zur Verfügung, aber eine Hand ist leider immer damit beschäftigt, etwas zu halten oder unterzuklemmen. Wer zum Schutz einen Blindenlangstock braucht und diesen bei jedem Exponat im Museum oder an der Wahlkabine zum Schreiben, oder beim Umziehen im Fitnesscenter vorübergehend loshaben will, der sucht meist vergeblich.
Dafür habe ich den Canesitter entwickelt. Ein in jedes Farbdesign anpassbarer Schnellklemmer, passend für jeden Langstock.
Über 60 Farbkombinationen sind möglich
Kompakt, formschön, langlebig, preiswert und in dutzenden Farbkombinationen wählbar.
Der Canesitter klemmt einfach ein und hält gut fest
Das Standardmodul: Gehäuse dunkelgrau, Klammer schwarz kostet 24,99€ inkl. MwSt. Alle anderen Farben und Kombinationen kosten 29,75€ inkl. MwSt. Die Lieferzeit ist zur Zeit ca. zwei Wochen.
Ab 23. September 2020 müssen alle Webseiten öffentlicher Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben. Wenn ein Nutzer durch eine Barriere an der Nutzung gehindert wird, die in der Erklärung nicht aufgeführt ist, kann er diese melden.
Wie der rechtliche Hintergrund aussieht, erklärt DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller:
Alle Internetseiten öffentlicher Stellen müssen seit heute eine Erklärung zur Barrierefreiheit aufweisen. Das beruht auf europäischen Vorgaben (Richtlinie 2016/2102). Für Apps gilt das erst vom 23. Juni nächsten Jahres an. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, Ministerien, Krankenkassen, aber auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie etwa kommunale Nahverkehrsunternehmen oder Abfallentsorger. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gibt an, welche Teile oder Inhalte der Internetseite (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet wurden und warum. Sofern vorhanden, ist ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete inhaltliche Alternativen anzugeben. Außerdem muss die Möglichkeit gegeben werden, Barrieren zu melden (Feedback-Mechanismus). Öffentliche Stellen müssen innerhalb eines Monats auf eingehende Anliegen antworten. Die Erklärung und der Feedback-Mechanismus müssen von der Startseite und jeder Seite einer Website erreichbar sein. Wenn die Antwort auf gemeldete Barrieren aus Sicht der Nutzerin oder des Nutzers unbefriedigend ist, soll eine Möglichkeit zur Streitbeilegung benannt werden. Im Falle von Bundesbehörden ist das das Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Für die Seiten der öffentlichen Stellen der Bundesländer und Kommunen gibt es je nach Land eigene Streitbeilegungssysteme. Hilft all das nicht, bleibt zum Schluss der Weg zu den Gerichten, um Barrierefreiheit einzuklagen, auch für Verbände von Menschen mit Behinderungen. Um das Mittel der Verbandsklage zu etablieren und so Barrierefreiheit voranzubringen, führt der DBSV derzeit das Projekt „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden“ durch.
Ein wichtiges Gemälde von Felix Nussbaum, das „Selbstbildnis mit Judenpass“ soll durch eine 3D-Umsetzung zu einem neuen Publikumsmagneten des Felix-Nussbaum-Museums im Osnabrücker Museumsquartier werden.
Dazu nutzten wir unsere Möglichkeiten, das Gemälde digital als Relief zu modellieren und anschließend mit der computergesteuerten hochmodernen 5-Kopf-Fräse aus einem Corianblock entstehen zu lassen. Im CAD bestimmen wir nach blindenpädagogischen Gesichtspunkten die Oberflächenstruktur (für die adäquate Haptik) und Tiefe der Komponenten und gestalten wie ein Bildhauer – mit Fokus auf die taktile Vermittlung – das Werk im Sinne des Künstlers nach.
Sehen Sie die Ausstellung im Felix-Nussbaum-Haus vom 07.06.2020 bis 01.11.2020
Diese neue, dritte Dimension reizt alle Besucher das Werk – im Sinne des Wortes – zu erfassen. Durch dieses intensivere Erlebnis schaffen wir eine neue Auseinandersetzungsebene.
Steffen Zimmermann
Ein Detail aus dem Gemälde, der „Judenpass“ ist in Punktschrift ergänzt und auch der sogenannte „Judenstempel“ und das Passbild sind taktil erfahrbar.
Ein neben dem Relief stehender Text in Brailleschrift und normal visueller Schwarzschrift erklärt für die Besucher einige Details des Werkes, die vielen Betrachtern wohl sonst entgehen würden.
Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus: Museen müssen Barrierefreiheit und Inklusion als eine dauerhafte Verpflichtung betrachten. Der Zugang zum Gesellschaftserbe und zur Kultur darf als ein Grundrecht aller Menschen, unabhängig von ihrer Identität oder ihren Möglichkeiten, angesehen werden.
Die Betreiber von Museen haben die Pflicht, den Zugang zu erleichtern und angemessene Anpassungen vorzunehmen. Der Zugang ist nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Behinderungen beschränkt. Manche Publikumsgruppen haben Bedürfnisse, die möglicherweise nicht gesehen werden. Alle Formen von Beeinträchtigungen, einschließlich eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbehinderung, Lernschwierigkeiten, begrenzter Kraft oder Beweglichkeit sowie Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten müssen berücksichtigt werden.
Die Beachtung des gleichberechtigten Zugangs und der Inklusion in Museen geht über die Einhaltung der Vorschriften hinaus: Es geht darum, jetzt das „Richtige“ zu tun.
Es geht um die Sicherstellung, dass der gleichberechtigte Zugang in die Kultur und die Strukturen der Organisation eingebettet ist und nicht als „Zusatzleistung“ betrachtet werden sollte.
Die so wahrgenommene Verantwortung ist auch vorausschauend und kosteneffizient für das Museum. Indem es die Bedürfnisse der Besucher versteht und sicherstellt, dass diese im Vorfeld des Besuchs und von Beginn an bei neuen Projekten berücksichtigt werden, sind keine Korrekturen, Adaptionen oder Parallelwelten nötig .
#goinclusive bietet sich an, Museen dabei zu unterstützen, ihre Sammlungen, Gebäude, Programme und Dienstleistungen für das gesamte Publikum zugänglich zu machen und hat dies im Laufe der Jahre in vielen Fällen getan. #goinclusive hat zahlreiche Projekte mit kreativen und innovativen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs und zur Förderung inklusiver Praxis in Museen unterstützt. Im Laufe der Jahre haben wir immer wieder innovative Wege beschritten, um Barrieren abzubauen und die Beteiligung der verschiedenen Publikumsgruppen und Besucher zu erweitern.
Einfache, kostengünstige Dinge, die Sie tun können, sind unter anderem: Vorausschauende Planung. Einbindung und Beteiligung der Nutzer, um Lösungen zu finden. Zusammenarbeit mit Organisationen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen. Schulung und Sensibilisierung des Personals für Gleichberechtigung und Vielfalt, einschließlich Schulung zur Sensibilisierung für Behinderungen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei diesen Schritten auf dem Weg zur Verwirklichung Ihrer Projekte.
Die SightCity ist die größte internationale Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel.
Ich werde voraussichtlich am Donnerstag 28. und Freitag 29. Mai dort sein und freue mich auch auf Verabredungen. Kontaktieren Sie mich im voraus, damit ich mir die Zeit für Sie nehmen kann.
Sie findet statt vom 27. bis 29. Mai 2020 im Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt in Frankfurt am Main.
In ihrem Buch Mismatch: How Inclusion Shapes Design (MIT Press, 2018), argumentiert Kat Holmes, dass eine inklusive Umwelt über das Einhalten vorgeschriebener Dimensionen hinausgeht: „Es berücksichtigt auch die psychologischen und emotionalen Auswirkungen auf die Menschen.“ Holmes, UX Design Director bei Google, behauptet, dass inklusives Design nicht als eine nebensächliche Verpflichtung, sondern als ein Katalysator für Innovation angesehen werden sollte. Dieser Ansatz baut nicht nur Barrieren ab, sondern fördert auch die Eigeninitiative.
Wenn man Holmes‘ Argument auf Architektur anwendet, kann man überzeugende Beispiele für inklusives Design auf mehreren Ebenen als Chance und nicht als Hemmnis entdecken.
Eine unmittelbare Verpflichtung der privaten Unternehmen in Deutschland ergibt sich erst aus der nationalen Gesetzgebung. Dennoch ist es für Unternehmen heute schon wichtig und vorausschauend, sich auf die Rechtsentwicklung einzustellen.
Die Regelung gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht, und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
Die Richtlinie verpflichtet unter anderem, den gesamten Online-Handel barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, sind ausgenommen.
Außerdem müssen Hardware-Systeme für die Benutzer/-innen barrierefrei gestaltet werden und zwar einschließlich der Oberflächen bzw. Schnittstellen wie Betriebssysteme. Also alle Computer, Smartphones und Tablets sowie natürlich Bestell- oder Zahlungsterminals, die sich in einer realen Verkaufsstelle befinden (natürlich auch ein Kartenlesegerät im Supermarkt oder auch eine Parkuhr im öffentlichen Raum).
Weitere Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung betreffen:
Bankdienstleistungen, einschließlich Geldautomaten, worunter auch Bankautomaten zu verstehen sind
die elektronische Kommunikation
den Zugang zu audiovisuellen Medien. Zu den audiovisuellen Medien zählen nicht nur die audiovisuellen Angebote aller öffentlich-rechtlichen sondern auch die der privaten Fernsehanstalten.
Video-on-Demand-Angebote (Fernsehen auf Abruf), die von internationalen Streaming-Diensten verbreitet werden
die Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste werden in einer eigenen Richtlinie geregelt (2018/1808).
E-Books
Aspekte der Personenverkehrsdienste bezogen auf alle vier Verkehrsträger: Flug, Bahn, Bus und Schiff.
Welche Anforderungen sind umzusetzen?
Grundverständnis = es geht um maximale Nutzung durch Menschen mit Behinderungen, nicht um Gleichberechtigung
Die bauliche Umwelt, in der Dienstleistungen erbracht werden, die von der Richtlinie erfasst werden, müssen den Barrierefreiheitsanforderungen genügen
Vorgaben für die nationale Umsetzung
Die Richtlinie ist bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen
Die deutschen Gesetze müssen ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden
Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft.
Nicht nur Online-Handel, Hardware und Betriebssysteme, Geldautomaten und E-Books. Der EuropeanAccessibility Act (EAA) verpflichtet fast alle Anbieter zur Barrierefreiheit ihrer Produkte. Welche es in Deutschland genau geben wird, wird aber erst künftig durch das deutsche Gesetz geregelt werden.
Ich werde das Thema unter dem Stichwort „European Accessibility Act (EAA)“ in meinen Beiträgen vertiefen, sobald es absehbare Bestimmungen gibt. In einer ersten Einschätzung lesen Sie, welche Produkte und Dienstleistungen von der Richtlinie betroffen sind und insofern künftig barrierefrei zu gestalten sind.
Gemeinsame europäische Normen für die Barrierefreiheit tragen dazu bei, Hindernisse für behinderte und andere (z. B. ältere) Menschen abzubauen. Werden diese Normen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt, wirkt sich dies auch positiv auf den Binnenmarkt aus, da Waren und Dienstleistungen freier zirkulieren können.
Maßnahmen
Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen, darunter CEN, CENELEC und ETSI, damit beauftragt, Normen für die Barrierefreiheit zu entwickeln und umzusetzen. Diese Normen regulieren:
Wichtige Rechtsinstrumente der EU (Richtlinie über den barrierefreien Webzugang, Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge) regeln die etwaige Anwendbarkeit von Normen für die Barrierefreiheit. Die Kommission fördert die Beteiligung aller Interessenträger an diesen Verfahren, darunter auch Menschen mit Behinderungen.
Die EU arbeitet überdies mit anderen wichtigen Akteuren im Bereich der Normung von Barrierefreiheit zusammen, um diese auch auf internationaler Ebene zu fördern.
Dem Museum sind eine Präsenzbibliothek zur Berlin- und Regionalgeschichte und ein lokalhistorisches Archiv angeschlossen.
Daneben werden Programme zur Stadtteilgeschichte, Kultur- und Traditionspflege sowie museumspädagogische Projekte und Forschungsaktivitäten mit und für Kinder und Jugendliche bzw. Schülergruppen angeboten.
Der Auftrag für die fachliche Beratung und Unterstützung bei Planung und Durchführung beinhaltet
Fachliche Expertenberatung bezüglich Inklusion und entsprechender Vermittlungspädagogik während der Konzeption, der Kuratierung und beim Design.
Fachliche Begutachtung und Beratung zu Entwürfen, Konzepten und Plänen auf Barrierefreiheit und Inklusion. Ggf. Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit bzw. zur Erreichung von Inklusion.
Einschätzung von Konzepten und Entwürfen durch Vertreter der Nutzergruppen und Feedback-Workshop zur Prüfung von Ergebnissen. Aufwand für Leitung, Begleitung, Organisation, Abrechnung etc.
Finale Abnahme von Möbeln, Architektur, Exponaten, Leitsystem, Design etc. im Sinne der Barrierefreiheit und Inklusion. Ggf. Mängelbericht.
Nach der EU-Richtlinie sind alle die Stellen, die zur Einhaltung der EU-Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet sind, auch zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen verpflichtet.
Projektträger und andere Zuwendungsempfänger sind nur dann zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie eine Finanzierung von mehr als 50 Prozent durch den Bund genießen. Zuwendungen – egal ob institutionell oder projektbezogen – stellen eine Finanzierung durch den Bund dar. Die öffentlichen Stellen des Bundes werden in gleichem Umfang wie die Bundesbehörden verpflichtet, nicht nur Websites und mobile Anwendungen, sondern auch elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten.
Websites (inklusive Intranets und Extranets), Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe (vgl. § 12a Absatz 1 BGG). Während unter die Richtlinie nur Apps fallen, die öffentlich zugänglich sind, verlangt die BITV 2.0 auch, dass Apps, die nur von einen geschlossenen Kreis von Personen oder Stellen genutzt werden können, barrierefrei zu gestalten sind.
Die sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist eine Neuerung, die die EU-Richtlinie eingeführt hat. Sie gilt für Websites und Apps.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit hat folgende Bestandteile:
1. Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App
2. Feedbackmechanismus
3. Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG
Zusätzlich ist zu beachten, dass auf Websites (nicht in mobilen Anwendungen) die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen sind.
Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App
In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist anzugeben, welche Teile oder Inhalte der Website bzw. der App (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet wurden und warum. Sofern vorhanden, ist ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete inhaltliche Alternativen anzugeben. Die Erklärung muss von der Startseite und jeder Seite einer Website erreichbar sein.
Auf der Website bzw. in der App muss die Möglichkeit gegeben werden, Feedback zu geben, um (insbesondere) vorhandene Barrieren an die Behörde zu melden. Diese muss innerhalb eines Monats auf das Feedback antworten.