Netflix-Projekt "Alles Licht das wir nicht sehen"

Titelseite zur Miniserie "Alles Licht das wir nicht sehen" der Netflix-Broschüre in Braille und Schwarzschrift

Ich bin über dieses Projekt besonders glücklich. Ich zeichne für die Brailleumsetzung und -Produktion verantwortlich. Das Besondere: Hier hat ein großer Konzern, Netflix, und eine großartige Agentur „einfach mal gemacht“ statt nur Charity und Sonntagsreden oder Pflichterfüllung mit Minimalaufwand. UND: Es ist begeisternd geworden! Schaut euch diese Ästhetik an! Projektmanagerin Saskia Alexandra Anton und Art Director Maarten Dijk bei Agentur XY haben ohne Abstriche an das Design oder an die Barrierefreiheit gearbeitet. Die Produkte strafen die Zweifler lügen! Danke! Ich war gern dabei! Tolle Leute.
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Die Fotos sind alle von der ausführenden Agentur XY in Berlin mit ©2023

Innentitel der Netflix-Broschüre zur Miniserie "Alles Licht das wir nicht sehen" in Braille und Schwarzschrift

Blick in die Netflix-Broschüre in Braille und Schwarzschrift zur Miniserie "Alles Licht das wir nicht sehen"

Öffentlich zugängliche Gebäude – Pflicht zu Barrierefreiheit - Thema Aufzüge

Ich erinnere heute an die dringende Notwendigkeit von barrierefreien Notrufsystemen in Aufzügen, insbesondere die Pflicht, visuelle Notrufe anzubieten, um Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen nicht zu gefährden. Derzeitige Notruflösungen in den meisten Aufzügen beschränken sich meist auf eine rein akustische Kommunikation, was Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen im Notfall den Zugang zur Leitzentrale verwehrt.

Diese Unzulänglichkeit verstößt nicht nur gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, sondern auch gegen verschiedene Bauvorschriften und Normen. Das Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention sind eindeutig in Bezug auf die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Die in den Bundesländern verankerten Behindertengleichstellungsgesetze spiegeln diese Anforderungen wider.

Darin wird wird betont, dass Barrierefreiheit in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden von entscheidender Bedeutung ist, unabhängig von der Natur der Dienstleistung. Die Musterbauordnung und die DIN 18040-1 weisen darauf hin, dass barrierefreie Aufzüge eine Zwei-Wege-Kommunikation erfordern.

Deutschland orientiert sich an den EU-Normen, die besagen, dass Notrufsysteme und Sprechverbindungen sowohl akustisch als auch optisch erfolgen müssen. Barrierefreie Aufzüge müssen dem Mehr-Sinne-Prinzip entsprechen, insbesondere für Personen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen, die auf visuelle Kommunikation angewiesen sind.

Viele Hersteller bieten bereits visuelle Notrufsysteme an, die die Kommunikation über Touch-Displays oder Smartphones ermöglichen. Diese Lösungen unterstützen mehrere Sprachen und gewährleisten, dass auch Personen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen im Notfall eine effektive Kommunikation mit der Außenwelt sicherstellen können.

Es ist deutlich, dass eine ausschließliche Nutzung von akustischen Notrufen einen klaren Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben darstellt und die gleiche Nutzung des Aufzugs für alle einschränkt. Die Verantwortung für die korrekte Implementierung und Funktionalität des Notrufsystems liegt beim Hersteller des barrierefreien Aufzugs, und die Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen sowie Haftung bei Schadensfällen nach sich ziehen.

Das nationale Umsetzungsgesetz zum EAA für private Unternehmen

Eine unmittelbare Verpflichtung der privaten Unternehmen in Deutschland ergibt sich erst aus der nationalen Gesetzgebung. Dennoch ist es für Unternehmen heute schon wichtig und vorausschauend, sich auf die Rechtsentwicklung einzustellen.

Die Regelung gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht, und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Was ist also demnächst barrierefrei zu gestalten?

Die Richtlinie verpflichtet unter anderem, den gesamten Online-Handel barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, sind ausgenommen.

Außerdem müssen Hardware-Systeme für die Benutzer/-innen barrierefrei gestaltet werden und zwar einschließlich der Oberflächen bzw. Schnittstellen wie Betriebssysteme. Also alle Computer, Smartphones und Tablets sowie natürlich Bestell- oder Zahlungsterminals, die sich in einer realen Verkaufsstelle befinden (natürlich auch ein Kartenlesegerät im Supermarkt oder auch eine Parkuhr im öffentlichen Raum).

Weitere Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung betreffen:

  • Bankdienstleistungen, einschließlich Geldautomaten, worunter auch Bankautomaten zu verstehen sind
  • die elektronische Kommunikation
  • den Zugang zu audiovisuellen Medien.  Zu den audiovisuellen Medien zählen nicht nur die audiovisuellen Angebote aller öffentlich-rechtlichen sondern auch die der privaten Fernsehanstalten.
  • Video-on-Demand-Angebote (Fernsehen auf Abruf), die von internationalen Streaming-Diensten verbreitet werden
  • die Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste werden in einer eigenen Richtlinie geregelt (2018/1808).
  • E-Books
  • Aspekte der Personenverkehrsdienste bezogen auf alle vier Verkehrsträger: Flug, Bahn, Bus und Schiff.

 

Welche Anforderungen sind umzusetzen?

  • Grundverständnis = es geht um maximale Nutzung durch Menschen mit Behinderungen, nicht um Gleichberechtigung
  • Die bauliche Umwelt, in der Dienstleistungen erbracht werden, die von der Richtlinie erfasst werden, müssen den Barrierefreiheitsanforderungen genügen

    Vorgaben für die nationale Umsetzung

    • Die Richtlinie ist bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen
    • Die deutschen Gesetze müssen ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden

Warum ein Experte für Barrierefreiheit jedem Projekt nützt

Barrierefreiheit ist bekanntermaßen für öffentliche Gebäude und Gebäude mit Öffentlichkeit verpflichtend.
Fälschlicherweise wird oftmals davon ausgegangen, dass damit Rollstuhlgerechtigkeit gemeint ist, aber es geht natürlich weit darüber hinaus.
Etwa 30 % der deutschen Bevölkerung (und das ist konservativ gerechnet) liegen in vielen Aspekten außerhalb der vermeintlichen Norm. Sie sind deswegen auf Barrierefreiheit verschiedenster Art angewiesen. Diese 30% sind ausgesprochen divers. Das zeigt, dass Aufmerksamkeit geboten ist, wenn man nicht riskieren will, dass sich entsprechend viele Menschen ausgeschlossen fühlen oder tatsächlich physisch ausgeschlossen sind.
Wir sprechen im Idealfall aber nicht davon, dass nachträglich Korrekturen oder Ergänzungen adaptiert werden, sondern dass ein Bewusstsein schon während des Gestaltungsprozesses entwickelt werden sollte, um gutes, ästhetisches und tadelloses „Design für Alle“ zu produzieren. Wir kennen Barrierefreiheit selbstverständlich im Alltag ohne sie wahrzunehmen: Die Sitz- und Lenkradposition eine Autos ist rein aus Barrierefreiheit veränderbar. Die Schreibmaschine, der Strohhalm, das Fahrrad, der Touchscreen, der Pizza-Cutter, Audiobooks und vieles mehr, beruhen allein auf Überlegungen, Menschen mit Handicaps bei einer Tätigkeit zu unterstützen. Bei barrierefreien Designs sind keinerlei Abstriche an der Ästhetik notwendig (das ist leider ein weitverbreitetes Vorurteil). Barrierefreiheit ist nicht hässlich sondern ein Konzept- und Gestaltungsmittel und Gestaltungsgrundlage.
Meine Aufgabe ist es, zwischen Bauherren, Architekten, Interior-, Produkt- und Grafikdesignern ein motivierender Ideengeber und Ansprechpartner zu sein, der die Diversität der Menschen da draußen im Blick hat und dadurch umfassende Lösungen ermöglicht. Idealerweise bin ich frühzeitig im Entwurfsprozess in den Meetings dabei – schon um die Idee und die Begeisterung für die Sache einzubringen. Ein Kick-Off Meeting zur Sensibilisierung vorab macht viel Sinn. In der Ausführung kommen immer wieder viele Nachfragen und ein Lernprozess setzt ein.
Faktoren für Barrierefreiheit liegen im Bereich kognitives Verständnis, Optik und Blindheit, Alter, Gehbehinderung, Körpergröße, Akustik und Hörbehinderung oder Taubheit, Bewegungsfähigkeit, Phobien, Orientierung und vieles mehr.
Natürlich bezieht sich das auch auf Räume zum Wohnen, Siedlungen, öffentliche Plätze und Parks, Museen und Ausstellungen, Schulen, Veranstaltungsräume, Malls, Krankenhäuser und vieles mehr.
Ich hoffe, die Idee und den Hintergrund etwas geklärt zu haben. Design und Architektur ohne diesen Hintergrund ist eigentlich nicht zu machen und in den aktuellen Ausschreibungen zunehmend auch nicht mehr erwünscht. Daher benötigt jedes Architektur- und Gestaltungsbüro Wissen und Empathie damit gute Lösungen entstehen.
Aktuelle Referenzen:
  • Senat von Berlin, öffentlicher Park und Naturparkausstellung;
  • Lichtenberg Museum, barrierefreies Haus und Dauerausstellung,
  • Deutsches Technikmuseum, barrierefreie Kunstvermittlung,
  • AOK Nordost, Barrierefreiheit und Orientierungssystem in Beratungszentren und Ärztehaus;
  • Präventionzentrum VBG BGW Hamburg barrierefreies Leit- und Orientierungssystem;

Untersuchungen zeigen, dass inklusives Design die Kundenreichweite um das Vierfache steigern kann

Studien, die vom Centre for Inclusive Design in Zusammenarbeit mit Adobe und Microsoft durchgeführt wurden, haben ergeben, dass Produkte und Dienstleistungen, die auf die gesamte Breite der Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten sind, das Vierfache der Zahl der Nutzer erreichen können.

Inklusionsdenken früh in die Konzeptphase einbeziehen, verhindert Zusatzkosten

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AOK Nordost baut auf Inklusion - Beratungsauftrag

Wer, wenn nicht die AOK? Alle zukünftigen Bauten und Umbauten von AOK-Beratungszentren werden erheblich barrierefreier als alle bisher. Als Berater begleite ich diese Wandlung. An jedem Ort werden zukünftig alle Aspekte von Barrierefreiheit bedacht, sachverständig diskutiert und wenn irgend möglich umgesetzt. Wir sprechen über den ganzen Kanon der Möglichkeiten barrierefreien Bauens, Gestaltens aber auch des Services. Was heute geplant wird ist in wenigen Jahren schon in über 100 Beratungszentren umgesetzt.

Ein bundesweit einzigartiges Projekt wird das „Centrum für Gesundheit“ in der Berliner Müllerstraße. Dieses Ärzte- und Beratungshaus wird – getragen vom Vorstand – als Leuchturmprojekt für Inklusion und Barrierefreiheit ausgeführt. 

Hier zahlt sich aus, als Berater so früh wie möglich in die Projekte eingebunden zu werden. Die frühe Planungsphase der Architekten und Innenarchitekten und der Grafiker ist der beste Einstiegszeitpunkt. Hier kann noch ohne Mehrkosten das Denken in die richtige Richtung gelenkt werden und Entscheidungen vor der Umsetzung korrigiert werden.

Auszeichnung durch den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier

Ich freue mich, daß heute meine Initiative #goinclusive auch von ganz oben, also vom Bundespräsidenten anerkannt wird und ausgezeichnet wurde.

Gutes Design, gute Architektur, gute Wissensvermittlung ist immer für ALLE Anwender verständlich und nutzbar. Dazu haben wir (schweizergestaltung, Werk5 und ich) uns zusammengeschlossen und beraten und unterstützen Unternehmen, Designer, Museen, Institutionen, Produkthersteller und die Politik dabei, diese Aspekte ohne ästhetische oder inhaltliche Abstriche umzusetzen.

Auszeichnung: ausgezeichnete orte

Alternativen zu Mondpreisen in der Hilfsmittelbranche sind in Sicht

Günstige Produkte die mehr können oder preiswerter sind, als die aus dem Hilfsmittelkatalog der deutschen Krankenkassen, könnten die Welt der blinden Verbraucher verändern.

Es gibt unendlich viele Dinge, die dringend besser werden müssen und der Aufwand dafür ist teils sehr groß. Die Hilfsmittelindustrie, allen voran die Braillezeilenhersteller, sind in der Steinzeit stehen geblieben, sowohl technisch als auch von der Haltung. Die Geräte sind so unerträglich schlecht, dass in fast allen Fällen nicht einmal die Vertreter der Hersteller sie bedienen können. Schulungen und Unterricht über Tage und Wochen sind nötig um eine einfache Textverarbeitung zu verstehen – ganz zu Schweigen vom ganzen System.
Heute gibt es Bedienkonzepte, die dem komplementär entgegenstehen. Diese könnten ganz besonders für sinneingeschränkte Nutzer nützlich sein. Aber man muss dafür kluge Leuteinterdisziplinär zusammenbringen und wirklich neu denken können und wollen.

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Wie Unternehmen und Verbände Design-Thinking-Grundsätze nutzen können, um den individuellen Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden

Barrierefreies Design ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, sich auch mit digitalen Produkten und Dienstleistungen auseinanderzusetzen. Frank Klassen, CEO von Brightfind, erklärt, wie Unternehmen und Verbände Design Thinking Grundsätze nutzen können, um den individuellen Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden.

Warum sollten Unternehmen digitale Barrierefreiheit im Auge behalten?

Einer von fünf Menschen in den Vereinigten Staaten hat irgend eine Art Zugangsproblem, wie z.B. eine Hör- oder Sehschwäche. Wenn Unternehmen und Verbände digitale Inhalte besser zugänglich machen, besteht eine größere Chance, die Marktdurchdringung zu erhöhen. Das dürfte ein valider Anreiz sein, Barrierefreiheit im Auge zu behalten. (mehr …)

Literatur-Barrierefreiheit kostet nichts - sie ist bereits professioneller Standard

Der ArtikelBarrierefreiheit im digitalen Literaturraum – Barrierefreie Bücher werden nur Realität, wenn sich das Ganze auch rechnetim Börsenblatt vom 14. Juli 2017, ist lesenswert. Er beschreibt aus Insidersicht die Möglichkeiten und Schwierigkeiten beim Erstellen barrierefreier Literatur im elektronischen Format. Dass dieser Weg unumgänglich ist, wird deutlich gesagt. Treffend wird beschrieben, dass die technischen Voraussetzungen vorhanden und mit großem Nutzen anwendbar sind. Dennoch impliziert die Subheadline etwas völlig Falsches. Der Gewinn finanzieller Art ist völlig unerheblich wenn es um Menschenrechte geht und wenn man den Gewinn für die Gesellschaft und noch mehr für jede einzelne betroffene Person bedenkt. Wenn für die Produktion barrierefreier Literatur überhaupt Mehrkosten für die Verlage entstehen, was ich bezweifle, dann ist das nunmal der natürliche Lauf der Dinge, dem allerdings alle Verlage werden folgen müssen.

Ähnliche Sorgen und demnach fast pauschale Ablehnung hat man noch vor drei Jahren in der Filmindustrie Deutschlands gehört. Es wurde praktisch kein Film mit Audiodeskription versehen. Doch (mehr …)