Europäische Normen für die Barrierefreiheit

Gemeinsame europäische Normen für die Barrierefreiheit tragen dazu bei, Hindernisse für behinderte und andere (z. B. ältere) Menschen abzubauen. Werden diese Normen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt, wirkt sich dies auch positiv auf den Binnenmarkt aus, da Waren und Dienstleistungen freier zirkulieren können.

Maßnahmen

Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen, darunter CENCENELEC und ETSI, damit beauftragt, Normen für die Barrierefreiheit zu entwickeln und umzusetzen. Diese Normen regulieren:

Wichtige Rechtsinstrumente der EU (Richtlinie über den barrierefreien WebzugangEuropäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge) regeln die etwaige Anwendbarkeit von Normen für die Barrierefreiheit. Die Kommission fördert die Beteiligung aller Interessenträger an diesen Verfahren, darunter auch Menschen mit Behinderungen.

Die EU arbeitet überdies mit anderen wichtigen Akteuren im Bereich der Normung von Barrierefreiheit zusammen, um diese auch auf internationaler Ebene zu fördern.

Hintergrund

Die Zugänglichkeit zur baulichen Umgebung, zu Information und Kommunikation (vor allem IKT) sowie zu Verkehrsmitteln wird in Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert.

In der europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt werden Maßnahmen zur Förderung der Normung von Barrierefreiheit genannt. Die Entwicklung spezifischer Normen für die Barrierefreiheit ist auch Gegenstand des Normungsplans der Europäischen Kommission und des jährlichen fortlaufenden IKT-Normungsplans.