Referent auf dem Baukulturkongress 2022 - Building Bildung

Vortrag Baukultur inklusive Zukunft
Impulsvortrag von Steffen Zimmermann und Anke M. Leitzgen Baukultur inklusive Zukunft

Ich erläutere gemeinsam mir Anke M. Leitzgen auf dem Podium wie man z.B. über das Thema inklusive Planungs- und Baukultur, inklusives Denken zu einem Thema für Schüler macht. Im Publikum sind Architekten, Lehrkräfte, Pädagogen. Die heutigen Kinder sind die Planer, Entscheider und Auftraggeber von morgen. Durch frühe Sensibilisierung für das offene und weiterreichende Denken, können sie selbst erarbeitete Erkenntnisse auf andere Lebensbereiche übertragen und später auch im Beruf anwenden.

BAUKULTURKONGRESS 2022
17. / 18. November 2022
Hans-Sachs-Haus Gelsenkirchen

https://building-bildung.de/

Vortrag Baukultur inklusive Zukunft mit den Entscheidern von morgen

Wie wird ein Ölgemälde zum Publikumsmagneten und auch für blinde Museumsbesucher "sichtbar"?

Ein wichtiges Gemälde von Felix Nussbaum, das „Selbstbildnis mit Judenpass“ soll durch eine 3D-Umsetzung zu einem neuen Publikumsmagneten des Felix-Nussbaum-Museums im Osnabrücker Museumsquartier werden.

Dazu nutzten wir unsere Möglichkeiten, das Gemälde digital als Relief zu modellieren und anschließend mit der computergesteuerten hochmodernen 5-Kopf-Fräse aus einem Corianblock entstehen zu lassen. Im CAD bestimmen wir nach blindenpädagogischen Gesichtspunkten die Oberflächenstruktur (für die adäquate Haptik) und Tiefe der Komponenten und gestalten wie ein Bildhauer – mit Fokus auf die taktile Vermittlung – das Werk im Sinne des Künstlers nach.

Sehen Sie die Ausstellung im Felix-Nussbaum-Haus vom 07.06.2020 bis 01.11.2020

Umsetzung eines Felix Nussbaum-Gemäldes in Relief und Braille

Diese neue, dritte Dimension reizt alle Besucher das Werk – im Sinne des Wortes – zu erfassen. Durch dieses intensivere Erlebnis schaffen wir eine neue Auseinandersetzungsebene.

Steffen Zimmermann

Umsetzung eines Felix Nussbaum-Gemäldes in Relief und Braille
Ein Detail aus dem Gemälde, der „Judenpass“ ist in Punktschrift ergänzt und auch der sogenannte „Judenstempel“ und das Passbild sind taktil erfahrbar.

Ein neben dem Relief stehender Text in Brailleschrift und normal visueller Schwarzschrift erklärt für die Besucher einige Details des Werkes, die vielen Betrachtern wohl sonst entgehen würden.

Umsetzung eines Felix Nussbaum-Gemäldes in Relief und Braille

 
© Hermann Pentermann

Ankündigung: Treffen Sie mich auf der SightCity im Mai in FFM

Die SightCity ist die größte internationale Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel.

Ich werde voraussichtlich am Donnerstag 28. und Freitag 29. Mai dort sein und freue mich auch auf Verabredungen. Kontaktieren Sie mich im voraus, damit ich mir die Zeit für Sie nehmen kann.

Sie findet statt vom 27. bis 29. Mai 2020 im Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt in Frankfurt am Main.

Alle Einrichtungen des Bundes müssen nun ihre Inhalte barrierefrei anbieten

Nach der EU-Richtlinie sind alle die Stellen, die zur Einhaltung der EU-Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet sind, auch zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen verpflichtet.

Projektträger und andere Zuwendungsempfänger sind nur dann zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie eine Finanzierung von mehr als 50 Prozent durch den Bund genießen. Zuwendungen – egal ob institutionell oder projektbezogen – stellen eine Finanzierung durch den Bund dar. Die öffentlichen Stellen des Bundes werden in gleichem Umfang wie die Bundesbehörden verpflichtet, nicht nur Websites und mobile Anwendungen, sondern auch elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten.

Websites (inklusive Intranets und Extranets), Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe (vgl. § 12a Absatz 1 BGG). Während unter die Richtlinie nur Apps fallen, die öffentlich zugänglich sind, verlangt die BITV 2.0 auch, dass Apps, die nur von einen geschlossenen Kreis von Personen oder Stellen genutzt werden können, barrierefrei zu gestalten sind.

Die sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist eine Neuerung, die die EU-Richtlinie eingeführt hat. Sie gilt für Websites und Apps.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit hat folgende Bestandteile:
1. Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App
2. Feedbackmechanismus
3. Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG

Zusätzlich ist zu beachten, dass auf Websites (nicht in mobilen Anwendungen) die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App

In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist anzugeben, welche Teile oder Inhalte der Website bzw. der App (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet wurden und warum. Sofern vorhanden, ist ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete inhaltliche Alternativen anzugeben. Die Erklärung muss von der Startseite und jeder Seite einer Website erreichbar sein.

Auf der Website bzw. in der App muss die Möglichkeit gegeben werden, Feedback zu geben, um (insbesondere) vorhandene Barrieren an die Behörde zu melden. Diese muss innerhalb eines Monats auf das Feedback antworten.

Untersuchungen zeigen, dass inklusives Design die Kundenreichweite um das Vierfache steigern kann

Studien, die vom Centre for Inclusive Design in Zusammenarbeit mit Adobe und Microsoft durchgeführt wurden, haben ergeben, dass Produkte und Dienstleistungen, die auf die gesamte Breite der Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten sind, das Vierfache der Zahl der Nutzer erreichen können.

Inklusionsdenken früh in die Konzeptphase einbeziehen, verhindert Zusatzkosten

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Fachliche Beratung bei der Ausschreibung der Ausstellungserweiterung im Berliner Südgelände

Das Bild zeigt eine handmodellierte Waldohreule mit spezieller Haptik für blinde Betrachter

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen beauftragte mich mit der fachlichen Beratung und Unterstützung bei Planung und Durchführung der Barrierefreiheit für das Pilotprojekt Natur-Park Schöneberger Südgelände.

Was bietet eine Begleitung und welche Leistungen bringe ich als Experte ein?

  • Erörterung verschiedener taktiler Produktionstechniken und deren Auswirkung auf die gestalterische Umsetzung.
  • Diskussion bzw. gemeinsame Herausarbeitung des zu erreichenden Ziels (Didaktik, Zielgruppen, Ideale, Kompromisse, Ästhetik, Nachhaltigkeit etc.)
  • Zeitplanung der Arbeitsschritte und der Produktion
  • Konzeptionelle und Inhaltliche Vorbereitung
  • Entwurf eines darauf ausgerichteten Leistungsverzeichnisses
  • Auswahl der Bieter und Prüfung der Sachkenntnisse der Bieter im Bereich Braille und Produktion, Vorschlagsliste
  • Ausarbeitung der Kriterien für die Wertung der Bieter-Angebote
  • Begleitung im Bieterverfahren, z.B. Beantworten von Fachfragen hinsichtlich Barrierefreiheit und geeigneter Techniken.
  • Begleitung im Bieterverfahren, z.B. Auswerten der technischen oder konzeptionellen Inhalte der Angebote, ggf. neuer Zielabgleich aufgrund neuer Sachlage.