TellDing® ist ein System, das Besuchern eines Gebäudes oder einer Ausstellung individuell angepasste Informationen zum Objekt per Audio ausgibt. Dabei kann diese Audioinformation insbesondere auch zur Orientierung zum Objekt hin genutzt werden. Ein Aufzug oder eine Treppe wird also von einer beliebig voreinstellbaren Entfernung aus sprechen „Treppe zu den Etagen 2 bis 8“. Daraufhin kann ein blinder Besucher sich orientieren und zielgenau bewegen. (mehr …)
Ästhetik und Barrierefreiheit sind vereinbar
Inhalte begreifen und verstehen statt konsumieren und vergessen. Das ist für alle Museumsbesucher ein großer Gewinn – und für manche davon sogar alternativlos und notwendig. Alle Menschen brauchen Inklusion früher oder später. Blinde Menschen brauchen sie jetzt!
FOCUS: Museum 2018 – Change Management im Museum
Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken
Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken
Über die Frage, in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Bücher, Filme etc.) vervielfältigt und verbreitet werden, entscheidet der Urheber/die Urheberin bzw. der Rechteinhaber/die Rechteinhaberin.
Es war deshalb nicht immer möglich, urheberrechtlich geschützte Texte z. B. auch in Blindenschrift zur Verfügung zu stellen.
§ 45a UrhG ermöglicht Menschen mit Behinderungen deshalb seit dem 13. September 2003 den erlaubnisfreien Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken.
Können sie ein Werk sinnlich nicht wahrnehmen, so erlaubt es diese Vorschrift, das Werk in eine andere Wahrnehmungsform zu übertragen.
Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Werke der Literatur für blinde Menschen auf Tonträger aufgenommen oder in Blindenschrift übertragen werden dürfen.
Auch die Weitergabe an andere behinderte Menschen ist zulässig, wenn damit keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.
Zum Ausgleich für diese Nutzung steht dem Urheber eine Vergütung zu.
Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz stellt dabei in § 13 Absatz 3 UrhG sicher, dass die Verwertungsgesellschaften bei ihrer Tarifgestaltung und bei der Einziehung der Vergütung auf die sozialen Belange des Zahlungspflichtigen Rücksicht nehmen.
Gastbeitrag einer erblindeten Kunstkennerin
Anette Bach
Ist Kunst zu begreifen?
Eine Rodin-Ausstellung im Folkwang-Museum in Essen! Für mich ein Ereignis! Die Jahre meines Lebens, in denen ich sehen konnte, waren geprägt von Freude und Interesse an der Kunst. Ich habe das Zeichnen geliebt, aber auch Gemälde und die Bildhauerei. Auch wenn ich nicht mehr sehen kann, hat sich mein Interesse für, ich würde sogar sagen, mein Bedürfnis nach Kunst nicht geändert. Also fahre ich nach Essen. An Rodins Werke kann ich mich gut erinnern. Der berühmte „Denker“, „Die Bürger von Calais“ und erst „Der KUSS“. Was würde die Ausstellung bringen? Frust pur! Ich durfte nichts anfassen.
Ich mochte es gar nicht glauben. Was konnte ich an Steinskulpturen zerstören, wenn ich sie nur mit meinen Händen berührte? (mehr …)
Auszeichnung durch den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier
Ich freue mich, daß heute meine Initiative #goinclusive auch von ganz oben, also vom Bundespräsidenten anerkannt wird und ausgezeichnet wurde.
Gutes Design, gute Architektur, gute Wissensvermittlung ist immer für ALLE Anwender verständlich und nutzbar. Dazu haben wir (schweizergestaltung, Werk5 und ich) uns zusammengeschlossen und beraten und unterstützen Unternehmen, Designer, Museen, Institutionen, Produkthersteller und die Politik dabei, diese Aspekte ohne ästhetische oder inhaltliche Abstriche umzusetzen.
Erfolgreicher Wandel zum „Museum für alle“ – Change-Management-Methoden im Museum
Vor mehr als zehn Jahren haben sich Deutschland und 158 weitere Länder mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Barrierefreiheit und Inklusion im gesellschaftlichen Leben umzusetzen. Angebote von Museen und Kultureinrichtungen gehören eindeutig dazu. Viele Museen sind mit der Umsetzung der UN-Anforderungen allerdings überfordert. Die Folge sind oft mangelhafte Ergebnisse, verschwendete Budgets und ratlose Mitarbeiter. Darum unser Vortrag: (mehr …)
Das Museum für Alle ist für uns Alle
Was alles möglich ist, ist fast unbeschreiblich viel. Aber nehmen Sie den Druck raus und fangen Sie mit dem an, was am schnellsten, preiswertesten und effektivsten ist. Pflanzen Sie den Inklusionsgedanken und lassen Sie ihn bei jedem Planungs- und Veränderungsgespräch, bei jedem Umbau und Aufbau von Anfang an einfließen. Es gibt Maßnahmen an allen Enden: Manche Museen bieten gern spontan die Begleitung eines fachkundigen Mitarbeiters an. Dazu einen Satz gefühlsechte Handschuhe für den Besucher, wenn es sich um besonders empfindliche Exponate handelt. Man darf dann als Blinder auch Absperrungen öffnen und an viele Exponate rangehen. Von ausgewählten Gemälden werden Reliefs oder haptisch selbsterklärende Umsetzungen angeboten, von Skulpturen Abgüsse und von Großexponaten Modelle. Ein Museumsführer und das Orientierungs- und Beschriftungssystem wird zusätzlich in Blindenschrift angefertigt. Taktile und gerne auch zusätzlich optische Bodenleitsysteme ersetzen Wegweiser für einen Rundgang zu den wichtigsten oder allen relevanten Exponaten. Vielleicht werden für manche Exponate Erklärende taktile Grafiken in einer schicken Umhängetasche zusammen mit dem Audioguide für Blinde und Sehbehinderte angeboten.
Die Museumsmesse Focus zum „Museum für Alle“