Instant Audioguide. Information am Objekt selbst schafft Orientierung und Information für Alle

TellDing ist ein "instant Audioguide" und Orientierungssystem in einem.

TellDing® ist ein System, das Besuchern eines Gebäudes oder einer Ausstellung individuell angepasste Informationen zum Objekt per Audio ausgibt. Dabei kann diese Audioinformation insbesondere auch zur Orientierung zum Objekt hin genutzt werden. Ein Aufzug oder eine Treppe wird also von einer beliebig voreinstellbaren Entfernung aus sprechen „Treppe zu den Etagen 2 bis 8“. Daraufhin kann ein blinder Besucher sich orientieren und zielgenau bewegen. (mehr …)

Ästhetik und Barrierefreiheit sind vereinbar

Voll-3D-Modell eines Krokodils mit Audiofeedback

Inhalte begreifen und verstehen statt konsumieren und vergessen. Das ist für alle Museumsbesucher ein großer Gewinn – und für manche davon sogar alternativlos und notwendig. Alle Menschen brauchen Inklusion früher oder später. Blinde Menschen brauchen sie jetzt!

Ein Museum ästhetisch barrierefrei machen: Preiswert, attraktiv und sinnvoll für alle. Das geht! Taktile Grafik, diverse Orientierung und allgemein verständliche Sprache sowie Objekte zum Anfassen.  Ich zeige Ihnen gerne, wie.

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Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken

Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken       

Über die Frage, in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Bücher, Filme etc.) vervielfältigt und verbreitet werden, entscheidet der Urheber/die Urheberin bzw. der Rechteinhaber/die Rechteinhaberin. 

Es war deshalb nicht immer möglich, urheberrechtlich geschützte Texte z. B. auch in Blindenschrift zur Verfügung zu stellen. 

§ 45a UrhG ermöglicht Menschen mit Behinderungen deshalb seit dem 13. September 2003 den erlaubnisfreien Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken.

Können sie ein Werk sinnlich nicht wahrnehmen, so erlaubt es diese Vorschrift, das Werk in eine andere Wahrnehmungsform zu übertragen. 

Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Werke der Literatur für blinde Menschen auf Tonträger aufgenommen oder in Blindenschrift übertragen werden dürfen.  

Auch die Weitergabe an andere behinderte Menschen ist zulässig, wenn damit keine kommerziellen Interessen verfolgt werden. 

Zum Ausgleich für diese Nutzung steht dem Urheber eine Vergütung zu.    

Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz stellt dabei in § 13 Absatz 3 UrhG sicher, dass die Verwertungsgesellschaften bei ihrer Tarifgestaltung und bei der Einziehung der Vergütung auf die sozialen Belange des Zahlungspflichtigen Rücksicht nehmen. 

 

Gastbeitrag einer erblindeten Kunstkennerin

Tate London: Anfassen erlaubt
Anette Bach

Ist Kunst zu begreifen?

Eine Rodin-Ausstellung im Folkwang-Museum in Essen! Für mich ein Ereignis! Die Jahre meines Lebens, in denen ich sehen konnte, waren geprägt von Freude und Interesse an der Kunst. Ich habe das Zeichnen geliebt, aber auch Gemälde und die Bildhauerei. Auch wenn ich nicht mehr sehen kann, hat sich mein Interesse für, ich würde sogar sagen, mein Bedürfnis nach Kunst nicht geändert. Also fahre ich nach Essen. An Rodins Werke kann ich mich gut erinnern. Der berühmte „Denker“, „Die Bürger von Calais“ und erst „Der KUSS“. Was würde die Ausstellung bringen? Frust pur! Ich durfte nichts anfassen.

Ich mochte es gar nicht glauben. Was konnte ich an Steinskulpturen zerstören, wenn ich sie nur mit meinen Händen berührte? (mehr …)

Auszeichnung durch den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier

Ich freue mich, daß heute meine Initiative #goinclusive auch von ganz oben, also vom Bundespräsidenten anerkannt wird und ausgezeichnet wurde.

Gutes Design, gute Architektur, gute Wissensvermittlung ist immer für ALLE Anwender verständlich und nutzbar. Dazu haben wir (schweizergestaltung, Werk5 und ich) uns zusammengeschlossen und beraten und unterstützen Unternehmen, Designer, Museen, Institutionen, Produkthersteller und die Politik dabei, diese Aspekte ohne ästhetische oder inhaltliche Abstriche umzusetzen.

Auszeichnung: ausgezeichnete orte

Literatur-Barrierefreiheit kostet nichts - sie ist bereits professioneller Standard

Der ArtikelBarrierefreiheit im digitalen Literaturraum – Barrierefreie Bücher werden nur Realität, wenn sich das Ganze auch rechnetim Börsenblatt vom 14. Juli 2017, ist lesenswert. Er beschreibt aus Insidersicht die Möglichkeiten und Schwierigkeiten beim Erstellen barrierefreier Literatur im elektronischen Format. Dass dieser Weg unumgänglich ist, wird deutlich gesagt. Treffend wird beschrieben, dass die technischen Voraussetzungen vorhanden und mit großem Nutzen anwendbar sind. Dennoch impliziert die Subheadline etwas völlig Falsches. Der Gewinn finanzieller Art ist völlig unerheblich wenn es um Menschenrechte geht und wenn man den Gewinn für die Gesellschaft und noch mehr für jede einzelne betroffene Person bedenkt. Wenn für die Produktion barrierefreier Literatur überhaupt Mehrkosten für die Verlage entstehen, was ich bezweifle, dann ist das nunmal der natürliche Lauf der Dinge, dem allerdings alle Verlage werden folgen müssen.

Ähnliche Sorgen und demnach fast pauschale Ablehnung hat man noch vor drei Jahren in der Filmindustrie Deutschlands gehört. Es wurde praktisch kein Film mit Audiodeskription versehen. Doch (mehr …)