Netflix-Projekt "Alles Licht das wir nicht sehen"

Titelseite zur Miniserie "Alles Licht das wir nicht sehen" der Netflix-Broschüre in Braille und Schwarzschrift

Ich bin über dieses Projekt besonders glücklich. Ich zeichne für die Brailleumsetzung und -Produktion verantwortlich. Das Besondere: Hier hat ein großer Konzern, Netflix, und eine großartige Agentur „einfach mal gemacht“ statt nur Charity und Sonntagsreden oder Pflichterfüllung mit Minimalaufwand. UND: Es ist begeisternd geworden! Schaut euch diese Ästhetik an! Projektmanagerin Saskia Alexandra Anton und Art Director Maarten Dijk bei Agentur XY haben ohne Abstriche an das Design oder an die Barrierefreiheit gearbeitet. Die Produkte strafen die Zweifler lügen! Danke! Ich war gern dabei! Tolle Leute.
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Die Fotos sind alle von der ausführenden Agentur XY in Berlin mit ©2023

Innentitel der Netflix-Broschüre zur Miniserie "Alles Licht das wir nicht sehen" in Braille und Schwarzschrift

Blick in die Netflix-Broschüre in Braille und Schwarzschrift zur Miniserie "Alles Licht das wir nicht sehen"

Mehrkosten für Inklusion vermeiden - so geht’s

Ich bin seit über 13 Jahren regelmäßig mit dem Kostenthema beschäftigt und habe viele Projekte umgesetzt. Die meisten Beratungs- und Designprojekte waren für Museen, aber auch im weiteren Bildungsbereich oder in der Architektur und Produktentwicklung. In den letzten Jahren hat die Umsetzung inklusiver Ziele auch in Deutschland an Fahrt aufgenommen. In der Regel gelingt die Umsetzung dort am besten, wo Vielfalt (»Diversity«) von mindestens einer Entscheider-Person im Unternehmen oder Institution mit Engagement als selbstverständlich eingefordert wird. Die Reaktion der Beteiligten ist meistens ganz unverblümt: »für die paar Leute sollen wir so viel Geld ausgeben? Wer zahlt die Kosten für Inklusion?«.

Ich habe dafür eine Antwort. Die steht weiter unten, aber Sie müssen die paar Zeilen dazwischen lesen, um sie zu verstehen. Lange habe ich darüber nachgedacht und fand letztlich einen Hinweis in der Fragestellung. Denn Inklusion steht ja nicht wirklich wegen der Kosten infrage, sondern, und das ist meine Analyse, weil sie nicht als selbstverständlich betrachtet wird. Mit »selbstverständlich« meine ich etwas wie das Verlegen von Stromleitungen, wenn Sie ein Haus bauen. Sie sorgen damit für die Zugänglichkeit, also Barrierefreiheit (»Accessibility«) des Gebäudes durch Licht – besonders, wenn Sie es nachts nutzen wollen. Und Sie betreiben damit Ihre Hilfsmittel, wie Waschmaschine und Heizung, für Menschen deren körpereigene Energie nicht für alle Aufgaben reicht. Ohne Strom wären die Hausnutzer:innen also sehr behindert.

Unter anderem aus folgenden Gründen steht wohl Deutschland im EU-Vergleich auch an letzter Stelle bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die EU und die UN. Wir leben in der Regel nicht mit unseren Eltern oder Großeltern in einem Haus und erleben tagtäglich, wie anstrengend das Altwerden ist, wenn die Beine, das Herz und die Augen nicht mehr wollen. Wir sind nicht mit den (10%!) Kindern in die selbe Klasse gegangen, die allein wegen körperlicher Eigenschaften in die Sonderschulen geschickt wurden und werden. Darum kennen wir sie nicht und sind nicht mit ihnen befreundet. Darum haben wir nicht gelernt, daran zu denken, dass sie auch dazugehören und dass es unbestritten so sein muss, dass möglichst alle Menschen möglichst selbstbestimmt und gemeinsam leben können. Wir haben es nicht gelernt. Das müssen wir nachholen und wir müssen ganz schön aufholen. 

Nun zur oben versprochenen Antwort, woher kommt das Geld? 

Sie finden es im Gesamtbudget (und nicht mal versteckt). Und so geht es: Wenn Sie ein Projekt kalkulieren, verlangen Sie von allen Dienstleistern und internen Projektbeteiligten, dass sie »von vornherein an die Stromleitungen für Ihr Haus denken«. Sie werden das zu Recht von allen Profis jedes Gewerkes beim Hausbau erwarten. Es ist anders nicht denkbar.
Erwarten Sie genauso selbstverständlich, dass Ihre Partner inklusiv und für alle denken; dass sie in der Konzeption bereits die Weichen stellen und – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Beratern und Fachleuten – die nicht-Inklusiven Ideen, weil ungenügend, noch einmal überarbeiten um bessere Lösungen zu finden.
Wenn Ihre Kalkulation dadurch das Budget übersteigt, ist das Budget zu niedrig angesetzt oder Sie erarbeiten gemeinsam kreative Lösungen um an Material, Umfang, Größe, Ausführung, Dauer etc. Änderungen vorzunehmen, um Ihr Ziel zu erreichen. So war das schon immer. In der Vergangenheit war es aber meist so, dass man verschiedene Dinge nicht berücksichtigt hat (siehe oben). Sie werden alle einig sein, dass Menschenrechte nicht verhandelbar sind, aber vielleicht andere Dinge.  

Und es funktioniert! Mit fantastischen und einzigartigen Ergebnissen, die Projektbeteiligte und Nutzer begeistern. Ich weiss es, denn ich habe mit Teamsitzungen, Workshops und Konzeption sowie Beratung einige Teams in ihrer Arbeit bis zum Ziel begleitet. 

Das nationale Umsetzungsgesetz zum EAA für private Unternehmen

Eine unmittelbare Verpflichtung der privaten Unternehmen in Deutschland ergibt sich erst aus der nationalen Gesetzgebung. Dennoch ist es für Unternehmen heute schon wichtig und vorausschauend, sich auf die Rechtsentwicklung einzustellen.

Die Regelung gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht, und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Was ist also demnächst barrierefrei zu gestalten?

Die Richtlinie verpflichtet unter anderem, den gesamten Online-Handel barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, sind ausgenommen.

Außerdem müssen Hardware-Systeme für die Benutzer/-innen barrierefrei gestaltet werden und zwar einschließlich der Oberflächen bzw. Schnittstellen wie Betriebssysteme. Also alle Computer, Smartphones und Tablets sowie natürlich Bestell- oder Zahlungsterminals, die sich in einer realen Verkaufsstelle befinden (natürlich auch ein Kartenlesegerät im Supermarkt oder auch eine Parkuhr im öffentlichen Raum).

Weitere Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung betreffen:

  • Bankdienstleistungen, einschließlich Geldautomaten, worunter auch Bankautomaten zu verstehen sind
  • die elektronische Kommunikation
  • den Zugang zu audiovisuellen Medien.  Zu den audiovisuellen Medien zählen nicht nur die audiovisuellen Angebote aller öffentlich-rechtlichen sondern auch die der privaten Fernsehanstalten.
  • Video-on-Demand-Angebote (Fernsehen auf Abruf), die von internationalen Streaming-Diensten verbreitet werden
  • die Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste werden in einer eigenen Richtlinie geregelt (2018/1808).
  • E-Books
  • Aspekte der Personenverkehrsdienste bezogen auf alle vier Verkehrsträger: Flug, Bahn, Bus und Schiff.

 

Welche Anforderungen sind umzusetzen?

  • Grundverständnis = es geht um maximale Nutzung durch Menschen mit Behinderungen, nicht um Gleichberechtigung
  • Die bauliche Umwelt, in der Dienstleistungen erbracht werden, die von der Richtlinie erfasst werden, müssen den Barrierefreiheitsanforderungen genügen

    Vorgaben für die nationale Umsetzung

    • Die Richtlinie ist bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen
    • Die deutschen Gesetze müssen ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden

Der „European Accessibility Act“ - Was muss künftig barrierefrei gestaltet werden?

Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft.

Nicht nur Online-Handel, Hardware und Betriebssysteme, Geldautomaten und E-Books. Der EuropeanAccessibility Act (EAA) verpflichtet fast alle Anbieter zur Barrierefreiheit ihrer Produkte. Welche es in Deutschland genau geben wird, wird aber erst künftig durch das deutsche Gesetz geregelt werden.

Ich werde das Thema unter dem Stichwort „European Accessibility Act (EAA)“ in meinen Beiträgen vertiefen, sobald es absehbare Bestimmungen gibt. In einer ersten Einschätzung lesen Sie, welche Produkte und Dienstleistungen von der Richtlinie betroffen sind und insofern künftig barrierefrei zu gestalten sind.

Europäische Normen für die Barrierefreiheit

Logo Europäische Kommission

Gemeinsame europäische Normen für die Barrierefreiheit tragen dazu bei, Hindernisse für behinderte und andere (z. B. ältere) Menschen abzubauen. Werden diese Normen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt, wirkt sich dies auch positiv auf den Binnenmarkt aus, da Waren und Dienstleistungen freier zirkulieren können.

Maßnahmen

Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen, darunter CENCENELEC und ETSI, damit beauftragt, Normen für die Barrierefreiheit zu entwickeln und umzusetzen. Diese Normen regulieren:

Wichtige Rechtsinstrumente der EU (Richtlinie über den barrierefreien WebzugangEuropäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge) regeln die etwaige Anwendbarkeit von Normen für die Barrierefreiheit. Die Kommission fördert die Beteiligung aller Interessenträger an diesen Verfahren, darunter auch Menschen mit Behinderungen.

Die EU arbeitet überdies mit anderen wichtigen Akteuren im Bereich der Normung von Barrierefreiheit zusammen, um diese auch auf internationaler Ebene zu fördern.

Hintergrund

Die Zugänglichkeit zur baulichen Umgebung, zu Information und Kommunikation (vor allem IKT) sowie zu Verkehrsmitteln wird in Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert.

In der europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt werden Maßnahmen zur Förderung der Normung von Barrierefreiheit genannt. Die Entwicklung spezifischer Normen für die Barrierefreiheit ist auch Gegenstand des Normungsplans der Europäischen Kommission und des jährlichen fortlaufenden IKT-Normungsplans.