Gastbeitrag einer erblindeten Kunstkennerin

Tate London: Anfassen erlaubt
Anette Bach

Ist Kunst zu begreifen?

Eine Rodin-Ausstellung im Folkwang-Museum in Essen! Für mich ein Ereignis! Die Jahre meines Lebens, in denen ich sehen konnte, waren geprägt von Freude und Interesse an der Kunst. Ich habe das Zeichnen geliebt, aber auch Gemälde und die Bildhauerei. Auch wenn ich nicht mehr sehen kann, hat sich mein Interesse für, ich würde sogar sagen, mein Bedürfnis nach Kunst nicht geändert. Also fahre ich nach Essen. An Rodins Werke kann ich mich gut erinnern. Der berühmte „Denker“, „Die Bürger von Calais“ und erst „Der KUSS“. Was würde die Ausstellung bringen? Frust pur! Ich durfte nichts anfassen.

Ich mochte es gar nicht glauben. Was konnte ich an Steinskulpturen zerstören, wenn ich sie nur mit meinen Händen berührte? „Gastbeitrag einer erblindeten Kunstkennerin“ weiterlesen

Auszeichnung durch den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier

Ich freue mich, daß heute meine Initiative #goinclusive auch von ganz oben, also vom Bundespräsidenten anerkannt wird und ausgezeichnet wurde.

Gutes Design, gute Architektur, gute Wissensvermittlung ist immer für ALLE Anwender verständlich und nutzbar. Dazu haben wir (schweizergestaltung, Werk5 und ich) uns zusammengeschlossen und beraten und unterstützen Unternehmen, Designer, Museen, Institutionen, Produkthersteller und die Politik dabei, diese Aspekte ohne ästhetische oder inhaltliche Abstriche umzusetzen.

Auszeichnung: ausgezeichnete orte

Literatur-Barrierefreiheit kostet nichts – sie ist bereits professioneller Standard

Der ArtikelBarrierefreiheit im digitalen Literaturraum – Barrierefreie Bücher werden nur Realität, wenn sich das Ganze auch rechnetim Börsenblatt vom 14. Juli 2017, ist lesenswert. Er beschreibt aus Insidersicht die Möglichkeiten und Schwierigkeiten beim Erstellen barrierefreier Literatur im elektronischen Format. Dass dieser Weg unumgänglich ist, wird deutlich gesagt. Treffend wird beschrieben, dass die technischen Voraussetzungen vorhanden und mit großem Nutzen anwendbar sind. Dennoch impliziert die Subheadline etwas völlig Falsches. Der Gewinn finanzieller Art ist völlig unerheblich wenn es um Menschenrechte geht und wenn man den Gewinn für die Gesellschaft und noch mehr für jede einzelne betroffene Person bedenkt. Wenn für die Produktion barrierefreier Literatur überhaupt Mehrkosten für die Verlage entstehen, was ich bezweifle, dann ist das nunmal der natürliche Lauf der Dinge, dem allerdings alle Verlage werden folgen müssen.

Ähnliche Sorgen und demnach fast pauschale Ablehnung hat man noch vor drei Jahren in der Filmindustrie Deutschlands gehört. Es wurde praktisch kein Film mit Audiodeskription versehen. Doch „Literatur-Barrierefreiheit kostet nichts – sie ist bereits professioneller Standard“ weiterlesen