Lichtenberg Museum: Comprehensive inclusion consultation for new permanent exhibition
What was Lichtenberg yesterday? What is it today? And how are the two connected? With its permanent exhibition, the Museum Lichtenberg invites you on a journey of discovery.
Thanks to Julia Novak, Dr. Tim Weber, Dr. Dirk Moldt and Dr. Thomas Thiele, a museum for everyone has developed. Julia Novak: „It wants to appeal to everyone. That’s why we avoid barriers, structurally, in terms of content and language. We designed the museum to be inclusive, interactive and participatory.“
My contribution as a consultant was to introduce those involved in the project to the many possibilities of inclusive conception and design even before the planning stage. The selection of exhibits, the display, tactile fonts, Braille texts and tactile graphics, the orientation plan and the floor guidance system also with the general visitor guidance were affected. With ideas, praise but also with criticism the agency buerojolas created a fantastic exhibition worth visiting.

From the first conversation on it was thought inclusively. The curator Julia Novak and the project manager Dr. Tim Weber and Dr. Thomas Thiele approached me with joy and enthusiasm for a „Museum for All“. Already in the first round we created free space for new ideas with all participants. All those in charge and those carrying out the work were carried along and sorted out all their thoughts on content, design, orientation and conveyance based on the holistic view of inclusion and Design for All. With great results and on a large scale. While not everything is perfect here in Berlin’s „Museum Lichtenberg“, we have created a great museum where everyone, yes everyone, takes their part.



Berlin Global Exhibition at the Humboldt Forum Berlin
The Berlin Global exhibition at the Humboldt Forum in the Berlin Schloss has successfully opened and contains wonderful objects for an entertaining visit.
It is with some pride that I point out having contributed three special exhibits to the exhibition. Of course, my works are designed in an inclusive spirit and include Braille. My team partner werk5 | new craft is responsible for the production of the exhibits.




Outdoor exhibition in the "Naturpark Südgelände" with a haptic experience
If you want to inspire all users, let them grasp! What is essential for blind people is also a popular added value for sighted visitors of all ages. If tactile elements are part of the exhibition, all visitors feel attracted and their hands wander exploratively over the instructive content.
Only exhibitions with tactile and three-dimensional exhibits meet the requirements of „Design for All“, „Good Design“ (Dieter Rams) and the legal requirements of accessibility.
In Berlin’s „Naturpark Südgelände“ I was able to support the senate-owned Grün Berlin GmbH with my consulting assignment and thus launch, constructively accompany and successfully conclude a fantastic exhibition project for the users and for the client. Already during the tendering and conception phase, the course was set for a fully integrated implementation. Here, the question of how to now add accessibility was not asked after the fact, but rather a coherent and thus aesthetically flawless design concept could be developed.
The exhibition includes over a dozen panels on local flora, fauna and technology. Worth a visit for all! Have fun!
All photos: © Green Berlin/Frank Sperling




Ideen, um Museen zugänglicher zu machen
Museen haben das Interesse und die Pflicht, sich um Menschen mit unterschiedlichen Vermittlungswegen zu kümmern. Weltweit leben etwa 1,3 Milliarden Menschen mit irgendeiner Form von Blindheit oder Sehbehinderung. Allein in Europa sind etwa 25,5 Millionen Menschen sehbehindert!
Oft ist ein Museumsbesuch mit dem Gefühl der Ausgrenzung verbunden, wenn Inhalt nicht gleichwertig oder vollständig oder in einer Weise adäquat vermittelt werden. Das geschieht insbesondere, wenn man mit der Familie oder Freunden ein gemeinsames Museumserlebnis haben möchte. Das traditionelle Museumserlebnis mit Objekten hinter Glas bietet einem blinden oder sehbehinderten Menschen nichts. Aber die meisten Museen entwickeln sich gerade hier weiter, um dem gerecht zu werden und den Besuch für alle zu einem Erlebnis zu machen.
Wie können Museen sehbehinderten Besuchern gerecht werden?
Es gibt viele Möglichkeiten, wie man einen Besuch für eine sehbehinderte Person interessant machen kann. Das fängt bei Audioguides und Audiobeschreibungen an. Es sollten aber auch Ansätze wie taktile Grafiken und 3D-Objekte sein, immersive Klang/Raumerlebnisse und interaktive Mitmachelemente. In Museen auf der ganzen Welt geht es heute um mehr als nur um das Sehen. Multisensorische Ausstellungen sprechen die Sinne Sehen, Hören, Fühlen und Riechen an. Dieser Ansatz erweckt Exponate für alle Besucher zum Leben.
Der Einsatz von Technologie macht Museen inklusiver.
Dank neuer Technologien sind auch sehbehinderte Menschen in Museen zunehmend willkommen. Viele Museen auf der ganzen Welt arbeiten mit 3D-Druck.
Es liegt auf der Hand, dass diese Technologie den Museumsbesuch für alle Beteiligten verbessern kann. Wer möchte nicht einmal ein Exponat hinter Glas berühren, auch wenn es nur eine Reproduktion ist.
Museen haben blinden und sehbehinderten Menschen viel zu bieten.
Wichtig ist das Verständnis, dass das Sehen nicht der einzige Sinn ist, mit dem Menschen kulturelle Angebote erleben und genießen können. Hinter den Türen jedes Museums verbirgt sich eine Fülle faszinierender Materialien, die nur darauf warten, auf neue Weise entdeckt zu werden.
Audio- und Textbeschreibungen (auch Braille und DGS) sind gute Vermittlungsinstrumente. Sie können Menschen helfen, mehr über die Inhalte zu erfahren. Aber auch andere Sinne wie Tastsinn und Geruchssinn können das Erlebnis bereichern. Ein persönlicher Ansatz funktioniert ebenfalls gut, mit beschreibenden Führungen, die anschauliche Bilder im Kopf erzeugen können. Es ist auch wichtig, die Besucher vor dem Besuch zu informieren, damit sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt.
Museen müssen mit sehbehinderten Menschen kommunizieren. Sie müssen ihnen zuhören und mit ihnen zusammenarbeiten, um ihre Bedürfnisse zu verstehen. Ich zeige immer wieder gerne, wie kleine Veränderungen und zusätzliche Angebote einen großen Unterschied machen können. Mit diesen Veränderungen können Museen dafür sorgen, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen wirklich willkommen fühlen.
An audio information and guidance system entirely without an app. Accessibility fast and inexpensive.
A system informs your visitors without any effort.
TellDing is installed in the museum at the exhibit, doors and stairs, room information, etc. The visitor approaches the corresponding information point or exhibit with his visitor’s card (entrance ticket) and receives audio information in his native language. Blind visitors get detailed audio description. As a talking point, the TellDing even helps blind visitors find the object or door or elevator by simply allowing the visitor to follow the audio source. Ingeniously simple! And no great cost to set up.
Find out about possibilities and costs at www.tellding.com
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Ölgemälde haptisch erfassbar – die nächste Stufe
Zusammen mit unserem #goinclusive-Partner Werk5 GmbH arbeiten wir weiter an der nächsten Generation inklusiver taktiler Medien. In der Werkstatt liegt derzeit für den Dauertest unter Sonnenlicht und massenhafter Berührung die farbige Variante des Felix-Nussbaum-Gemäldes „Selbstbildnis mit Judenpass“.
Das neue und einzigartige ist die vollfarbige Kopie des Gemäldes auf der taktilen Form. Daraus ergibt sich eine einzigartige Symbiose aus Realität und Gemälde. Blinde, sehbehinderte und sehende Besucher erleben und begreifen das selbe Objekt.
„Faszinierend! Es ist, als ob Felix Nussbaum selbst da wäre.”

Hands free! in museums, at work or at school with the canesitter
Imagine that you need both hands available, but unfortunately one hand is always busy holding or pinching something. If you need a white cane for protection and want to get rid of it temporarily at every exhibit in the museum or at the voting booth for writing, or when changing in the gym, you are usually looking in vain. That’s why I developed the Canesitter. A quick clamp that can be adapted to any color design, suitable for any white cane.

Compact, shapely, durable, inexpensive and available in dozens of colour combinations.

For further information and ordering please contact service@canesitter.com.
Here you can find more info: canesitter.com

The standard module: Housing dark grey, clamp black costs 24,99€ incl. VAT. All other colours and combinations cost 29,75€ incl. VAT. The delivery time is currently about two weeks.
Websites öffentlicher Stellen müssen ab jetzt öffentlich erklären warum sie ggf. nicht voll barrierefrei sind
Ab 23. September 2020 müssen alle Webseiten öffentlicher Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben. Wenn ein Nutzer durch eine Barriere an der Nutzung gehindert wird, die in der Erklärung nicht aufgeführt ist, kann er diese melden.
Wie der rechtliche Hintergrund aussieht, erklärt DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller:
Alle Internetseiten öffentlicher Stellen müssen seit heute eine Erklärung zur Barrierefreiheit aufweisen. Das beruht auf europäischen Vorgaben (Richtlinie 2016/2102). Für Apps gilt das erst vom 23. Juni nächsten Jahres an. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, Ministerien, Krankenkassen, aber auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie etwa kommunale Nahverkehrsunternehmen oder Abfallentsorger. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gibt an, welche Teile oder Inhalte der Internetseite (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet wurden und warum. Sofern vorhanden, ist ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete inhaltliche Alternativen anzugeben. Außerdem muss die Möglichkeit gegeben werden, Barrieren zu melden (Feedback-Mechanismus). Öffentliche Stellen müssen innerhalb eines Monats auf eingehende Anliegen antworten. Die Erklärung und der Feedback-Mechanismus müssen von der Startseite und jeder Seite einer Website erreichbar sein. Wenn die Antwort auf gemeldete Barrieren aus Sicht der Nutzerin oder des Nutzers unbefriedigend ist, soll eine Möglichkeit zur Streitbeilegung benannt werden. Im Falle von Bundesbehörden ist das das Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Für die Seiten der öffentlichen Stellen der Bundesländer und Kommunen gibt es je nach Land eigene Streitbeilegungssysteme. Hilft all das nicht, bleibt zum Schluss der Weg zu den Gerichten, um Barrierefreiheit einzuklagen, auch für Verbände von Menschen mit Behinderungen. Um das Mittel der Verbandsklage zu etablieren und so Barrierefreiheit voranzubringen, führt der DBSV derzeit das Projekt „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden“ durch.
How does an oil painting become a crowd puller and also "visible" to blind museum visitors?
An important painting by Felix Nussbaum, the „Self-Portrait with the Jew’s Pass“, is to become a new crowd puller at the Felix Nussbaum Museum in the Osnabrück Museumsquartier through a 3D implementation.

For this purpose, we used our capabilities to model the painting digitally as a relief and then to have it created from a Corian block using a computer-controlled state-of-the-art 5-head milling machine. Using CAD, we determine the surface structure (for the adequate haptics) and depth of the components according to pedagogical aspects for the blind and, like a sculptor, we redesign the work in the artist’s sense – with a focus on tactile mediation.

Why museums must adopt a culture of accessibility
Beyond compliance with legal requirements: Museums must consider accessibility and inclusion as a permanent obligation. Access to social heritage and culture can be considered a fundamental right of all people, regardless of their identity or possibilities.
Museum professionals have a duty to facilitate access and make appropriate adjustments. Access is not limited to the needs of people with physical disabilities. Some groups have needs that may not be seen. All forms of disability, including reduced mobility, visual or hearing impairments, learning difficulties, limited strength or mobility, and language and communication difficulties must be taken into account.
Respecting equal access and inclusion in museums goes beyond compliance: it is about doing the „right thing“ now.
It is about ensuring that equal access is embedded in the culture and structures of the organisation and should not be seen as an „extra service“.
The responsibility thus assumed is also forward-looking and cost-effective for the museum. By understanding the needs of visitors and ensuring that these are taken into account in the preparation of the visit and from the start of new projects, no corrections, adaptations or parallel worlds are necessary.
#goinclusive can help museums to make their collections, buildings, programmes and services accessible to the entire public and has done so in many cases over the years. #goinclusive has supported numerous projects with creative and innovative approaches to improve access and promote inclusive practice in museums. Over the years, we have consistently pursued innovative ways to break down barriers and expand the participation of different audiences and visitors.
Simple, cost-effective things you can do include: Forward planning. User involvement and participation to find solutions. Working with organizations that support people with disabilities. Training and raising staff awareness of equality and diversity, including disability awareness training. We would be happy to advise and support you in these steps towards the realisation of your projects.
Ankündigung: Treffen Sie mich auf der SightCity im Mai in FFM
Die SightCity ist die größte internationale Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel.
Ich werde voraussichtlich am Donnerstag 28. und Freitag 29. Mai dort sein und freue mich auch auf Verabredungen. Kontaktieren Sie mich im voraus, damit ich mir die Zeit für Sie nehmen kann.
Sie findet statt vom 27. bis 29. Mai 2020 im Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt in Frankfurt am Main.
Buchempfehlung „Mismatch: How Inclusion Shapes Design“
In ihrem Buch Mismatch: How Inclusion Shapes Design (MIT Press, 2018), argumentiert Kat Holmes, dass eine inklusive Umwelt über das Einhalten vorgeschriebener Dimensionen hinausgeht: „Es berücksichtigt auch die psychologischen und emotionalen Auswirkungen auf die Menschen.“ Holmes, UX Design Director bei Google, behauptet, dass inklusives Design nicht als eine nebensächliche Verpflichtung, sondern als ein Katalysator für Innovation angesehen werden sollte. Dieser Ansatz baut nicht nur Barrieren ab, sondern fördert auch die Eigeninitiative.
Wenn man Holmes‘ Argument auf Architektur anwendet, kann man überzeugende Beispiele für inklusives Design auf mehreren Ebenen als Chance und nicht als Hemmnis entdecken.
Das nationale Umsetzungsgesetz zum EAA für private Unternehmen
Eine unmittelbare Verpflichtung der privaten Unternehmen in Deutschland ergibt sich erst aus der nationalen Gesetzgebung. Dennoch ist es für Unternehmen heute schon wichtig und vorausschauend, sich auf die Rechtsentwicklung einzustellen.
Die Regelung gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht, und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
Was ist also demnächst barrierefrei zu gestalten?
Die Richtlinie verpflichtet unter anderem, den gesamten Online-Handel barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, sind ausgenommen.
Außerdem müssen Hardware-Systeme für die Benutzer/-innen barrierefrei gestaltet werden und zwar einschließlich der Oberflächen bzw. Schnittstellen wie Betriebssysteme. Also alle Computer, Smartphones und Tablets sowie natürlich Bestell- oder Zahlungsterminals, die sich in einer realen Verkaufsstelle befinden (natürlich auch ein Kartenlesegerät im Supermarkt oder auch eine Parkuhr im öffentlichen Raum).
Weitere Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung betreffen:
- Bankdienstleistungen, einschließlich Geldautomaten, worunter auch Bankautomaten zu verstehen sind
- die elektronische Kommunikation
- den Zugang zu audiovisuellen Medien. Zu den audiovisuellen Medien zählen nicht nur die audiovisuellen Angebote aller öffentlich-rechtlichen sondern auch die der privaten Fernsehanstalten.
- Video-on-Demand-Angebote (Fernsehen auf Abruf), die von internationalen Streaming-Diensten verbreitet werden
- die Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste werden in einer eigenen Richtlinie geregelt (2018/1808).
- E-Books
- Aspekte der Personenverkehrsdienste bezogen auf alle vier Verkehrsträger: Flug, Bahn, Bus und Schiff.
Welche Anforderungen sind umzusetzen?
- Grundverständnis = es geht um maximale Nutzung durch Menschen mit Behinderungen, nicht um Gleichberechtigung
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Die bauliche Umwelt, in der Dienstleistungen erbracht werden, die von der Richtlinie erfasst werden, müssen den Barrierefreiheitsanforderungen genügen
Vorgaben für die nationale Umsetzung
- Die Richtlinie ist bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen
- Die deutschen Gesetze müssen ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden
Der „European Accessibility Act“ – Was muss künftig barrierefrei gestaltet werden?
Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft.
Nicht nur Online-Handel, Hardware und Betriebssysteme, Geldautomaten und E-Books. Der EuropeanAccessibility Act (EAA) verpflichtet fast alle Anbieter zur Barrierefreiheit ihrer Produkte. Welche es in Deutschland genau geben wird, wird aber erst künftig durch das deutsche Gesetz geregelt werden.
Ich werde das Thema unter dem Stichwort „European Accessibility Act (EAA)“ in meinen Beiträgen vertiefen, sobald es absehbare Bestimmungen gibt. In einer ersten Einschätzung lesen Sie, welche Produkte und Dienstleistungen von der Richtlinie betroffen sind und insofern künftig barrierefrei zu gestalten sind.
Statement eines Architekten
Inklusives Design sollte nicht nur unsere Erwartungen an die gebaute Umwelt erfüllen, sondern sie auch inspirieren.
Blaine Brownell, AIA, architect and materials researcher.
Europäische Normen für die Barrierefreiheit
Gemeinsame europäische Normen für die Barrierefreiheit tragen dazu bei, Hindernisse für behinderte und andere (z. B. ältere) Menschen abzubauen. Werden diese Normen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt, wirkt sich dies auch positiv auf den Binnenmarkt aus, da Waren und Dienstleistungen freier zirkulieren können.
Maßnahmen
Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen, darunter CEN, CENELEC und ETSI, damit beauftragt, Normen für die Barrierefreiheit zu entwickeln und umzusetzen. Diese Normen regulieren:
- die IKT-Zugänglichkeit, festgelegt in der europäischen Norm EN 301 549
- die Barrierefreiheit der baulichen Umwelt, festgelegt in der europäischen Norm EN 17210, zu der derzeit eine Konsultation läuft
- die Zugänglichkeit nach dem Grundsatz „Design für alle“, festgelegt in der europäischen Norm EN 17161
- den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen, festgelegt durch die Aktualisierung der europäischen Norm EN 301 549
Wichtige Rechtsinstrumente der EU (Richtlinie über den barrierefreien Webzugang, Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge) regeln die etwaige Anwendbarkeit von Normen für die Barrierefreiheit. Die Kommission fördert die Beteiligung aller Interessenträger an diesen Verfahren, darunter auch Menschen mit Behinderungen.
Die EU arbeitet überdies mit anderen wichtigen Akteuren im Bereich der Normung von Barrierefreiheit zusammen, um diese auch auf internationaler Ebene zu fördern.
Hintergrund
Die Zugänglichkeit zur baulichen Umgebung, zu Information und Kommunikation (vor allem IKT) sowie zu Verkehrsmitteln wird in Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert.
In der europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt werden Maßnahmen zur Förderung der Normung von Barrierefreiheit genannt. Die Entwicklung spezifischer Normen für die Barrierefreiheit ist auch Gegenstand des Normungsplans der Europäischen Kommission und des jährlichen fortlaufenden IKT-Normungsplans.
Consulting services for the redesign of the exhibitions in the Museum Lichtenberg
A reference library on Berlin and regional history and a local history archive are attached to the museum.
In addition, programmes on district history, the preservation of culture and tradition, as well as museum education projects and research activities with and for children and young people or groups of schoolchildren are offered.
The contract for expert consulting and supporting planning and implementation includes:
- Expert consulting regarding inclusion and the corresponding pedagogy during conception, curation and design.
- Expert evaluation and consultancy on drafts, concepts and plans for accessibility and inclusion. If necessary, recommendations for the improvement of accessibility or the achievement of inclusion.
- Assessment of concepts and drafts by representatives of the user groups and feedback workshop to check results. Expenses for management, support, organisation, accounting etc.
- Final approval of furniture, architecture, exhibits, guidance system, design etc. in terms of accessibility and inclusion. If necessary deficiency report.
Alle Einrichtungen des Bundes müssen nun ihre Inhalte barrierefrei anbieten
Nach der EU-Richtlinie sind alle die Stellen, die zur Einhaltung der EU-Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet sind, auch zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen verpflichtet.
Projektträger und andere Zuwendungsempfänger sind nur dann zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie eine Finanzierung von mehr als 50 Prozent durch den Bund genießen. Zuwendungen – egal ob institutionell oder projektbezogen – stellen eine Finanzierung durch den Bund dar. Die öffentlichen Stellen des Bundes werden in gleichem Umfang wie die Bundesbehörden verpflichtet, nicht nur Websites und mobile Anwendungen, sondern auch elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten.
Websites (inklusive Intranets und Extranets), Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe (vgl. § 12a Absatz 1 BGG). Während unter die Richtlinie nur Apps fallen, die öffentlich zugänglich sind, verlangt die BITV 2.0 auch, dass Apps, die nur von einen geschlossenen Kreis von Personen oder Stellen genutzt werden können, barrierefrei zu gestalten sind.
Die sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist eine Neuerung, die die EU-Richtlinie eingeführt hat. Sie gilt für Websites und Apps.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit hat folgende Bestandteile:
1. Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App
2. Feedbackmechanismus
3. Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG
Zusätzlich ist zu beachten, dass auf Websites (nicht in mobilen Anwendungen) die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen sind.
Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App
In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist anzugeben, welche Teile oder Inhalte der Website bzw. der App (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet wurden und warum. Sofern vorhanden, ist ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete inhaltliche Alternativen anzugeben. Die Erklärung muss von der Startseite und jeder Seite einer Website erreichbar sein.
Auf der Website bzw. in der App muss die Möglichkeit gegeben werden, Feedback zu geben, um (insbesondere) vorhandene Barrieren an die Behörde zu melden. Diese muss innerhalb eines Monats auf das Feedback antworten.

