Hands free! im Museum, am Arbeitsplatz oder in der Schule mit dem canesitter

Stellen Sie sich vor, Sie brauchen beide Hände zur Verfügung, aber eine Hand ist leider immer damit beschäftigt, etwas zu halten oder unterzuklemmen. Wer zum Schutz einen Blindenlangstock braucht und diesen bei jedem Exponat im Museum oder an der Wahlkabine zum Schreiben, oder beim Umziehen im Fitnesscenter vorübergehend loshaben will, der sucht meist vergeblich.

Der Langstockhalter an einem Museumsexponat

Dafür habe ich den Canesitter entwickelt. Ein in jedes Farbdesign anpassbarer Schnellklemmer, passend für jeden Langstock.

canesitter Langstockhalter
Über 60 Farbkombinationen sind möglich

Der Langstockhalter an einem Exponatetisch im Museum

Kompakt, formschön, langlebig, preiswert und in dutzenden Farbkombinationen wählbar.

canesitter Langstockhalter

Der Canesitter klemmt einfach ein und hält gut fest

Weitere Informationen und Bestellung bitte direkt über service@canesitter.com. Hier gibt es mehr Info: canesitter.de

Das Standardmodul: Gehäuse dunkelgrau, Klammer schwarz kostet 24,99€ inkl. MwSt. Alle anderen Farben und Kombinationen kosten 29,75€ inkl. MwSt. Die Lieferzeit ist zur Zeit ca. zwei Wochen.

Websites öffentlicher Stellen müssen ab jetzt öffentlich erklären warum sie ggf. nicht voll barrierefrei sind

Ab 23. September 2020 müssen alle Webseiten öffentlicher Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben. Wenn ein Nutzer durch eine Barriere an der Nutzung gehindert wird, die in der Erklärung nicht aufgeführt ist, kann er diese melden.

Wie der rechtliche Hintergrund aussieht, erklärt DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller:

Alle Internetseiten öffentlicher Stellen müssen seit heute eine Erklärung zur Barrierefreiheit aufweisen. Das beruht auf europäischen Vorgaben (Richtlinie 2016/2102). Für Apps gilt das erst vom 23. Juni nächsten Jahres an. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, Ministerien, Krankenkassen, aber auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie etwa kommunale Nahverkehrsunternehmen oder Abfallentsorger. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gibt an, welche Teile oder Inhalte der Internetseite (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet wurden und warum. Sofern vorhanden, ist ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete inhaltliche Alternativen anzugeben. Außerdem muss die Möglichkeit gegeben werden, Barrieren zu melden (Feedback-Mechanismus). Öffentliche Stellen müssen innerhalb eines Monats auf eingehende Anliegen antworten. Die Erklärung und der Feedback-Mechanismus müssen von der Startseite und jeder Seite einer Website erreichbar sein. Wenn die Antwort auf gemeldete Barrieren aus Sicht der Nutzerin oder des Nutzers unbefriedigend ist, soll eine Möglichkeit zur Streitbeilegung benannt werden. Im Falle von Bundesbehörden ist das das Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Für die Seiten der öffentlichen Stellen der Bundesländer und Kommunen gibt es je nach Land eigene Streitbeilegungssysteme. Hilft all das nicht, bleibt zum Schluss der Weg zu den Gerichten, um Barrierefreiheit einzuklagen, auch für Verbände von Menschen mit Behinderungen. Um das Mittel der Verbandsklage zu etablieren und so Barrierefreiheit voranzubringen, führt der DBSV derzeit das Projekt „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden“ durch.

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Wie wird ein Ölgemälde zum Publikumsmagneten und auch für blinde Museumsbesucher "sichtbar"?

Ein wichtiges Gemälde von Felix Nussbaum, das „Selbstbildnis mit Judenpass“ soll durch eine 3D-Umsetzung zu einem neuen Publikumsmagneten des Felix-Nussbaum-Museums im Osnabrücker Museumsquartier werden.

Dazu nutzten wir unsere Möglichkeiten, das Gemälde digital als Relief zu modellieren und anschließend mit der computergesteuerten hochmodernen 5-Kopf-Fräse aus einem Corianblock entstehen zu lassen. Im CAD bestimmen wir nach blindenpädagogischen Gesichtspunkten die Oberflächenstruktur (für die adäquate Haptik) und Tiefe der Komponenten und gestalten wie ein Bildhauer – mit Fokus auf die taktile Vermittlung – das Werk im Sinne des Künstlers nach.

Sehen Sie die Ausstellung im Felix-Nussbaum-Haus vom 07.06.2020 bis 01.11.2020

Umsetzung eines Felix Nussbaum-Gemäldes in Relief und Braille

Diese neue, dritte Dimension reizt alle Besucher das Werk – im Sinne des Wortes – zu erfassen. Durch dieses intensivere Erlebnis schaffen wir eine neue Auseinandersetzungsebene.

Steffen Zimmermann

Umsetzung eines Felix Nussbaum-Gemäldes in Relief und Braille
Ein Detail aus dem Gemälde, der „Judenpass“ ist in Punktschrift ergänzt und auch der sogenannte „Judenstempel“ und das Passbild sind taktil erfahrbar.

Ein neben dem Relief stehender Text in Brailleschrift und normal visueller Schwarzschrift erklärt für die Besucher einige Details des Werkes, die vielen Betrachtern wohl sonst entgehen würden.

Umsetzung eines Felix Nussbaum-Gemäldes in Relief und Braille

 
© Hermann Pentermann

Warum sich Museen eine Kultur der Zugänglichkeit zu eigen machen müssen

Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus: Museen müssen Barrierefreiheit und Inklusion als eine dauerhafte Verpflichtung betrachten. Der Zugang zum Gesellschaftserbe und zur Kultur darf als ein Grundrecht aller Menschen, unabhängig von ihrer Identität oder ihren Möglichkeiten, angesehen werden.

Die Betreiber von Museen haben die Pflicht, den Zugang zu erleichtern und angemessene Anpassungen vorzunehmen. Der Zugang ist nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Behinderungen beschränkt. Manche Publikumsgruppen haben Bedürfnisse, die möglicherweise nicht gesehen werden. Alle Formen von Beeinträchtigungen, einschließlich eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbehinderung, Lernschwierigkeiten, begrenzter Kraft oder Beweglichkeit sowie Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten müssen berücksichtigt werden.

Die Beachtung des gleichberechtigten Zugangs und der Inklusion in Museen geht über die Einhaltung der Vorschriften hinaus: Es geht darum, jetzt das „Richtige“ zu tun.

Es geht um die Sicherstellung, dass der gleichberechtigte Zugang in die Kultur und die Strukturen der Organisation eingebettet ist und nicht als „Zusatzleistung“ betrachtet werden sollte.

Die so wahrgenommene Verantwortung ist auch vorausschauend und kosteneffizient für das Museum. Indem es die Bedürfnisse der Besucher versteht und sicherstellt, dass diese im Vorfeld des Besuchs und von Beginn an bei neuen Projekten berücksichtigt werden, sind keine Korrekturen, Adaptionen oder Parallelwelten nötig .

#goinclusive bietet sich an, Museen dabei zu unterstützen, ihre Sammlungen, Gebäude, Programme und Dienstleistungen für das gesamte Publikum zugänglich zu machen und hat dies im Laufe der Jahre in vielen Fällen getan. #goinclusive hat zahlreiche Projekte mit kreativen und innovativen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs und zur Förderung inklusiver Praxis in Museen unterstützt. Im Laufe der Jahre haben wir immer wieder innovative Wege beschritten, um Barrieren abzubauen und die Beteiligung der verschiedenen Publikumsgruppen und Besucher zu erweitern.

Einfache, kostengünstige Dinge, die Sie tun können, sind unter anderem: Vorausschauende Planung. Einbindung und Beteiligung der Nutzer, um Lösungen zu finden. Zusammenarbeit mit Organisationen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen. Schulung und Sensibilisierung des Personals für Gleichberechtigung und Vielfalt, einschließlich Schulung zur Sensibilisierung für Behinderungen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei diesen Schritten auf dem Weg zur Verwirklichung Ihrer Projekte.

Ankündigung: Treffen Sie mich auf der SightCity im Mai in FFM

Die SightCity ist die größte internationale Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel.

Ich werde voraussichtlich am Donnerstag 28. und Freitag 29. Mai dort sein und freue mich auch auf Verabredungen. Kontaktieren Sie mich im voraus, damit ich mir die Zeit für Sie nehmen kann.

Sie findet statt vom 27. bis 29. Mai 2020 im Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt in Frankfurt am Main.

Buchempfehlung "Mismatch: How Inclusion Shapes Design"

In ihrem Buch Mismatch: How Inclusion Shapes Design (MIT Press, 2018), argumentiert Kat Holmes, dass eine inklusive Umwelt über das Einhalten vorgeschriebener Dimensionen hinausgeht: „Es berücksichtigt auch die psychologischen und emotionalen Auswirkungen auf die Menschen.“ Holmes, UX Design Director bei Google, behauptet, dass inklusives Design nicht als eine nebensächliche Verpflichtung, sondern als ein Katalysator für Innovation angesehen werden sollte. Dieser Ansatz baut nicht nur Barrieren ab, sondern fördert auch die Eigeninitiative.

Wenn man Holmes‘ Argument auf Architektur anwendet, kann man überzeugende Beispiele für inklusives Design auf mehreren Ebenen als Chance und nicht als Hemmnis entdecken.

Das nationale Umsetzungsgesetz zum EAA für private Unternehmen

Eine unmittelbare Verpflichtung der privaten Unternehmen in Deutschland ergibt sich erst aus der nationalen Gesetzgebung. Dennoch ist es für Unternehmen heute schon wichtig und vorausschauend, sich auf die Rechtsentwicklung einzustellen.

Die Regelung gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht, und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Was ist also demnächst barrierefrei zu gestalten?

Die Richtlinie verpflichtet unter anderem, den gesamten Online-Handel barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, sind ausgenommen.

Außerdem müssen Hardware-Systeme für die Benutzer/-innen barrierefrei gestaltet werden und zwar einschließlich der Oberflächen bzw. Schnittstellen wie Betriebssysteme. Also alle Computer, Smartphones und Tablets sowie natürlich Bestell- oder Zahlungsterminals, die sich in einer realen Verkaufsstelle befinden (natürlich auch ein Kartenlesegerät im Supermarkt oder auch eine Parkuhr im öffentlichen Raum).

Weitere Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung betreffen:

  • Bankdienstleistungen, einschließlich Geldautomaten, worunter auch Bankautomaten zu verstehen sind
  • die elektronische Kommunikation
  • den Zugang zu audiovisuellen Medien.  Zu den audiovisuellen Medien zählen nicht nur die audiovisuellen Angebote aller öffentlich-rechtlichen sondern auch die der privaten Fernsehanstalten.
  • Video-on-Demand-Angebote (Fernsehen auf Abruf), die von internationalen Streaming-Diensten verbreitet werden
  • die Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste werden in einer eigenen Richtlinie geregelt (2018/1808).
  • E-Books
  • Aspekte der Personenverkehrsdienste bezogen auf alle vier Verkehrsträger: Flug, Bahn, Bus und Schiff.

 

Welche Anforderungen sind umzusetzen?

  • Grundverständnis = es geht um maximale Nutzung durch Menschen mit Behinderungen, nicht um Gleichberechtigung
  • Die bauliche Umwelt, in der Dienstleistungen erbracht werden, die von der Richtlinie erfasst werden, müssen den Barrierefreiheitsanforderungen genügen

    Vorgaben für die nationale Umsetzung

    • Die Richtlinie ist bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen
    • Die deutschen Gesetze müssen ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden

Der „European Accessibility Act“ - Was muss künftig barrierefrei gestaltet werden?

Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft.

Nicht nur Online-Handel, Hardware und Betriebssysteme, Geldautomaten und E-Books. Der EuropeanAccessibility Act (EAA) verpflichtet fast alle Anbieter zur Barrierefreiheit ihrer Produkte. Welche es in Deutschland genau geben wird, wird aber erst künftig durch das deutsche Gesetz geregelt werden.

Ich werde das Thema unter dem Stichwort „European Accessibility Act (EAA)“ in meinen Beiträgen vertiefen, sobald es absehbare Bestimmungen gibt. In einer ersten Einschätzung lesen Sie, welche Produkte und Dienstleistungen von der Richtlinie betroffen sind und insofern künftig barrierefrei zu gestalten sind.

Europäische Normen für die Barrierefreiheit

Logo Europäische Kommission

Gemeinsame europäische Normen für die Barrierefreiheit tragen dazu bei, Hindernisse für behinderte und andere (z. B. ältere) Menschen abzubauen. Werden diese Normen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt, wirkt sich dies auch positiv auf den Binnenmarkt aus, da Waren und Dienstleistungen freier zirkulieren können.

Maßnahmen

Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen, darunter CENCENELEC und ETSI, damit beauftragt, Normen für die Barrierefreiheit zu entwickeln und umzusetzen. Diese Normen regulieren:

Wichtige Rechtsinstrumente der EU (Richtlinie über den barrierefreien WebzugangEuropäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge) regeln die etwaige Anwendbarkeit von Normen für die Barrierefreiheit. Die Kommission fördert die Beteiligung aller Interessenträger an diesen Verfahren, darunter auch Menschen mit Behinderungen.

Die EU arbeitet überdies mit anderen wichtigen Akteuren im Bereich der Normung von Barrierefreiheit zusammen, um diese auch auf internationaler Ebene zu fördern.

Hintergrund

Die Zugänglichkeit zur baulichen Umgebung, zu Information und Kommunikation (vor allem IKT) sowie zu Verkehrsmitteln wird in Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert.

In der europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt werden Maßnahmen zur Förderung der Normung von Barrierefreiheit genannt. Die Entwicklung spezifischer Normen für die Barrierefreiheit ist auch Gegenstand des Normungsplans der Europäischen Kommission und des jährlichen fortlaufenden IKT-Normungsplans.

Beratungsleistungen für die Neugestaltung der Ausstellungen im Museum Lichtenberg

Ansicht Museum Lichtenberg Dem Museum sind eine Präsenzbibliothek zur Berlin- und Regionalgeschichte und ein lokalhistorisches Archiv angeschlossen.
Daneben werden Programme zur Stadtteilgeschichte, Kultur- und Traditionspflege sowie museumspädagogische Projekte und Forschungsaktivitäten mit und für Kinder und Jugendliche bzw. Schülergruppen angeboten.

Der Auftrag für die fachliche Beratung und Unterstützung bei Planung und Durchführung beinhaltet

  1. Fachliche Expertenberatung bezüglich Inklusion und entsprechender Vermittlungspädagogik während der Konzeption, der Kuratierung und beim Design.
  2. Fachliche Begutachtung und Beratung zu Entwürfen, Konzepten und Plänen auf Barrierefreiheit und Inklusion. Ggf. Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit bzw. zur Erreichung von Inklusion.
  3. Einschätzung von Konzepten und Entwürfen durch Vertreter der Nutzergruppen und Feedback-Workshop zur Prüfung von Ergebnissen. 
Aufwand für Leitung, Begleitung, Organisation, Abrechnung etc.
  4. Finale Abnahme von Möbeln, Architektur, Exponaten, Leitsystem, Design etc. im Sinne der Barrierefreiheit und Inklusion. Ggf. Mängelbericht.

Alle Einrichtungen des Bundes müssen nun ihre Inhalte barrierefrei anbieten

Nach der EU-Richtlinie sind alle die Stellen, die zur Einhaltung der EU-Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet sind, auch zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen verpflichtet.

Projektträger und andere Zuwendungsempfänger sind nur dann zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie eine Finanzierung von mehr als 50 Prozent durch den Bund genießen. Zuwendungen – egal ob institutionell oder projektbezogen – stellen eine Finanzierung durch den Bund dar. Die öffentlichen Stellen des Bundes werden in gleichem Umfang wie die Bundesbehörden verpflichtet, nicht nur Websites und mobile Anwendungen, sondern auch elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten.

Websites (inklusive Intranets und Extranets), Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe (vgl. § 12a Absatz 1 BGG). Während unter die Richtlinie nur Apps fallen, die öffentlich zugänglich sind, verlangt die BITV 2.0 auch, dass Apps, die nur von einen geschlossenen Kreis von Personen oder Stellen genutzt werden können, barrierefrei zu gestalten sind.

Die sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist eine Neuerung, die die EU-Richtlinie eingeführt hat. Sie gilt für Websites und Apps.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit hat folgende Bestandteile:
1. Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App
2. Feedbackmechanismus
3. Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG

Zusätzlich ist zu beachten, dass auf Websites (nicht in mobilen Anwendungen) die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App

In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist anzugeben, welche Teile oder Inhalte der Website bzw. der App (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet wurden und warum. Sofern vorhanden, ist ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete inhaltliche Alternativen anzugeben. Die Erklärung muss von der Startseite und jeder Seite einer Website erreichbar sein.

Auf der Website bzw. in der App muss die Möglichkeit gegeben werden, Feedback zu geben, um (insbesondere) vorhandene Barrieren an die Behörde zu melden. Diese muss innerhalb eines Monats auf das Feedback antworten.

Warum ein Experte für Barrierefreiheit jedem Projekt nützt

Barrierefreiheit ist bekanntermaßen für öffentliche Gebäude und Gebäude mit Öffentlichkeit verpflichtend.
Fälschlicherweise wird oftmals davon ausgegangen, dass damit Rollstuhlgerechtigkeit gemeint ist, aber es geht natürlich weit darüber hinaus.
Etwa 30 % der deutschen Bevölkerung (und das ist konservativ gerechnet) liegen in vielen Aspekten außerhalb der vermeintlichen Norm. Sie sind deswegen auf Barrierefreiheit verschiedenster Art angewiesen. Diese 30% sind ausgesprochen divers. Das zeigt, dass Aufmerksamkeit geboten ist, wenn man nicht riskieren will, dass sich entsprechend viele Menschen ausgeschlossen fühlen oder tatsächlich physisch ausgeschlossen sind.
Wir sprechen im Idealfall aber nicht davon, dass nachträglich Korrekturen oder Ergänzungen adaptiert werden, sondern dass ein Bewusstsein schon während des Gestaltungsprozesses entwickelt werden sollte, um gutes, ästhetisches und tadelloses „Design für Alle“ zu produzieren. Wir kennen Barrierefreiheit selbstverständlich im Alltag ohne sie wahrzunehmen: Die Sitz- und Lenkradposition eine Autos ist rein aus Barrierefreiheit veränderbar. Die Schreibmaschine, der Strohhalm, das Fahrrad, der Touchscreen, der Pizza-Cutter, Audiobooks und vieles mehr, beruhen allein auf Überlegungen, Menschen mit Handicaps bei einer Tätigkeit zu unterstützen. Bei barrierefreien Designs sind keinerlei Abstriche an der Ästhetik notwendig (das ist leider ein weitverbreitetes Vorurteil). Barrierefreiheit ist nicht hässlich sondern ein Konzept- und Gestaltungsmittel und Gestaltungsgrundlage.
Meine Aufgabe ist es, zwischen Bauherren, Architekten, Interior-, Produkt- und Grafikdesignern ein motivierender Ideengeber und Ansprechpartner zu sein, der die Diversität der Menschen da draußen im Blick hat und dadurch umfassende Lösungen ermöglicht. Idealerweise bin ich frühzeitig im Entwurfsprozess in den Meetings dabei – schon um die Idee und die Begeisterung für die Sache einzubringen. Ein Kick-Off Meeting zur Sensibilisierung vorab macht viel Sinn. In der Ausführung kommen immer wieder viele Nachfragen und ein Lernprozess setzt ein.
Faktoren für Barrierefreiheit liegen im Bereich kognitives Verständnis, Optik und Blindheit, Alter, Gehbehinderung, Körpergröße, Akustik und Hörbehinderung oder Taubheit, Bewegungsfähigkeit, Phobien, Orientierung und vieles mehr.
Natürlich bezieht sich das auch auf Räume zum Wohnen, Siedlungen, öffentliche Plätze und Parks, Museen und Ausstellungen, Schulen, Veranstaltungsräume, Malls, Krankenhäuser und vieles mehr.
Ich hoffe, die Idee und den Hintergrund etwas geklärt zu haben. Design und Architektur ohne diesen Hintergrund ist eigentlich nicht zu machen und in den aktuellen Ausschreibungen zunehmend auch nicht mehr erwünscht. Daher benötigt jedes Architektur- und Gestaltungsbüro Wissen und Empathie damit gute Lösungen entstehen.
Aktuelle Referenzen:
  • Senat von Berlin, öffentlicher Park und Naturparkausstellung;
  • Lichtenberg Museum, barrierefreies Haus und Dauerausstellung,
  • Deutsches Technikmuseum, barrierefreie Kunstvermittlung,
  • AOK Nordost, Barrierefreiheit und Orientierungssystem in Beratungszentren und Ärztehaus;
  • Präventionzentrum VBG BGW Hamburg barrierefreies Leit- und Orientierungssystem;

Wir bieten ein einzigartiges taktiles Druckverfahren

Simulation einer Ölgemäldestruktur

Unser konkurrenzloses Druckverfahren ermöglicht es, Werke im vollen Farbraum in jeder taktilen Struktur zu erzeugen. Es eignet sich hervorragend zur Darstellung von Kunstwerken und für taktile Grafiken. Das fertige Exponat ist sehr hart und hat daher eine minimale Abnutzung durch Berührung, außerdem verfügt es über eine hohe bis mittlere Vandalismusbeständigkeit. Die Reproduktion ist sehr preiswert. Wir achten bei der Herstellung auf niedrigen Aufwand und niedrige Kosten bei Ersatz und Austausch, falls doch mal etwas Schaden genommen hat.

Simulation einer Ölgemäldestruktur
Simulation einer Ölgemäldestruktur

Simulation einer Holzstruktur
Simulation einer Holzstruktur

 


 

Wie sinnvoll sind Beschriftungen in Braille-Blindenschrift?

Coca Cola mit Punktschrift

Diese Frage hören wir häufig. Denn vor Jahren wurde in den USA spekuliert, dass kaum jemand heute noch Braille braucht oder lernt, da es Audiobooks und Sprachausgabe an Computern und Smartphones gibt. Auch wird oft angeführt, dass die meisten Blinden gar nicht des Braille-lesens und -schreibens mächtig sind.

Was daran ist wahr und was falsch? Hier schauen wir auf Fakten.

Nur scheinbar ist die Altersstruktur bei blinden Menschen gleich wie bei sehenden. Das stimmt aber so nicht. Da die Sehkraft bei fast jedem Menschen im Laufe des Lebens nachlässt und bei manchen sogar sehr stark, werden ältere Menschen oft als stark sehbehindert oder als blind eingestuft. Manche erblinden aufgrund eines Unfalls, einer Makuladegeneration oder einer Entzündung der Augen. Es gibt vielfältige Ursachen für eine Sehbehinderung. Die meisten treten im Laufe des Lebens auf und nicht bereits bei Geburt. Somit ist die Alterspyramide bei blinden Menschen auf den Kopf gestellt.

Was hat das mit der Literarisierung zu tun?

Während jedes blinde Kind zur Schule geht und dort Lesen und Schreiben mit Braille (Blindenschrift) lernt, trifft das für ältere Menschen natürlich nicht zu. Sie gehen nicht zur Schule, sondern machen im besten Falle Schulungen. Jeder kann Braille lernen, aber nicht jeder will.  Mancher hat im Alter nicht mehr die Kraft oder Motivation dazu. Das ist bedauerlich aber ein Fakt. Älteren Menschen fällt es nicht so leicht zu lernen und sie haben auch nicht die Sensibilität in den Fingern entwickelt um die Punkte zu auseinanderzuhalten. Sie müssen die Sensibilität erst erwerben. Das ist mit zunehmendem Alter schwieriger. Damit fallen die meisten Menschen, die über 50 Jahre alt sind und dann erst erblinden, aus dem Raster. Sie werden im Alter also zu Analphabeten. Hier helfen fühlbar erhabene große Schriften um Stichworte herauszuheben. Das nennt sich Profilschrift oder Pyramidenschrift. Sie zu lesen dauert allerdings extrem lang und ist keine Alternative zu Braille. Dennoch ist sie die einzige Form der lesbaren Schrift für diese Gruppe.

In den USA wurde ein Experiment mit fatalen Folgen durchgeführt, als man in den 90er Jahren glaubte, es genüge die Audioausgabe auf dem Computer. Braille wurde jahrelang nicht mehr unterrichtet. Eine ganze Generation blinder US-Amerikaner wurde damit um ihre Zukunft gebracht. Keiner dieser Menschen findet als Analphabet eine Arbeitsstelle auf dem regulären Arbeitsmarkt. Heute wird blinden Schülern wieder Lesen und schreiben an allen Schulen beigebracht. Die Kinder haben darauf einen Anspruch wie jedes sehende Kind auch.

Wer kann Braille? Wieviele sind das?

Alle von Geburt oder in den ersten 16 Lebensjahren erblindeten lernen natürlich Braille Lesen und Schreiben in der Schule. Danach ist das Punktschriftlernen zwar optional, aber fast alle, die unter 50 Jahren erblinden, lernen Braille-Punktschrift! Zusammen sind das etwa ein Drittel, also sehr grob geschätzt etwa 50.000 Menschen in Deutschland.

Lohnt sich Punktschrift dann also?

Definitiv und ohne Vorbehalt, Ja! Denn eine Welt ohne schriftliche Information, ohne Lesen und Schreiben führt zwangsläufig zu Analphabetismus und damit zu absoluter Chancenlosigkeit am Arbeitsmarkt und in der Weiterbildung und erschwert die Teilhabe am sozialen Leben ganz wesentlich. Punktschrift nicht anzubieten ist für die Gruppe der Blinden oft Informationslosigkeit und Abhängigkeit von zufällig anwesenden Sehenden. Beides ist menschenrechtlich und individuell untragbar.

Die Frage nach der absoluten Zahl an Nutzniessern wird oft gestellt, um in der Folge zu fragen, ob sich das finanziell rechtfertigen lässt. Mit dem gleichen Argument müsste man Aufzüge, Rolltreppen, Radwege, Straßen und Internet in entlegenere Gebiete und vieles mehr infrage stellen. Wobei manchen hiervon nicht alternativlos wäre – Punktschrift dagegen schon.

„Aber ich habe hier noch nie einen blinden Besucher gehabt“ ist natürlich die Folge des mangelnden oder mangelhaften Angebotes. Wozu sollte ein blinder Mensch in ein Museum gehen, wo es für ihn nichts gibt, ausser einem Übersichtsplan und einem Audioguide?

Wie tut man das Richtige?

Voraussetzung für die Chance auf Teilhabe ist, dass auch tatsächlich Informationen in Braille-Punktschrift angeboten sind. Überall und so viel wie möglich. Im Vergleich zur visuellen Kommunikation bleibt es ja dennoch ein Bruchteil.

Dieses Zeichen müssen wir setzen. Dieses Zeichen ist ein unverhandelbares Muss, wenn man von einer inklusiven Gesellschaft spricht. Eine Gesellschaft, in der wir auch leben wollen, wenn wir alt sind oder vorübergehende Beeinträchtigungen, dauerhafte Behinderungen selbst oder bei Angehörigen haben. Wir alle wollen weiter unseren Beitrag im Arbeitsleben und Familienleben leisten können und nicht ausgeschlossen sein.

Verstanden. Und wo sollte Braille eingesetzt werden?

Überall da, wo es die Unterscheidung von Produkten erleichtert oder erst ermöglicht. Da, wo die Autonomie eines blinden Menschen ermöglicht wird, indem er Informationen erhält oder Geräte bedienen kann, ohne gezwungen zu sein jemanden zu fragen (es steht ihm natürlich trotzdem frei). Da, wo die Bildung und Wissensvermittlung erst möglich wird. Da, wo Orientierung erleichtert wird.

Schreiben und Sprechen über Menschen mit Behinderungen und ältere Erwachsene

Die Vokabeln ändern sich ständig, aber die folgenden Hinweise behalten ihre Gültigkeit.

  • Vermeiden Sie das Wort „Behinderter“;  es ist eine Person – und falls das für den besprochenen Aspekt wirklich relevant ist, „mit einer Behinderung“.
  • Ein Mensch mit einer Behinderung hat Dinge nicht „trotz seiner schweren Behinderung“ erreicht, sondern er tut es als Mensch – mit seiner Behinderung.
  • Beziehen Sie sich immer zuerst auf eine Person und nicht auf deren Behinderung; dies betont den Wert und die Fähigkeiten einer Person. Verwenden Sie niemals eine Behinderung als Adjektiv. Es ist kein blinder Schriftsteller, sondern ein Schriftsteller der blind ist. Konzentrieren Sie sich auf die Person, nicht auf die Behinderung.
  • Sehr missverständlich wirkt die Floskel „sie leidet an …“, oder „Personen, die unter … leiden„. Sofern die Person keine Schmerzen hat und dies selbst so äussert, ist dies nicht passend.
  • Verwenden Sie nicht „besonders“; dies trennt den Einzelnen von der Gruppe. Zum Beispiel sind Informationen nicht zu den „besonderen Bedürfnissen der Gruppe“ notwendig, sondern einfach wegen der „Bedürfnisse der Gruppe“.
  • Das Wort „Betroffene“ impliziert ein schweres Schicksal oder Leid und stellt die Personen als scheinbar bemitleidenswert dar.
  • Verwenden Sie keine Euphemismen wie „körperlich gefordert“ oder
    „herausgefordert“. Diese sind herablassend.
  • Benutzen Sie keine Etiketten: „Behinderte“, „Blinde“, „Gehörlose“ oder gar „normal“. Das Etikettieren von Menschen ist nicht angenehm. „Normal“ impliziert, dass eine andere Gruppe „nicht normal“ sei.
  • Denken Sie über Floskeln nach wie „an den Rollstuhl gefesselt“. Der Rollstuhl ist das Gegenteil: er bedeutet Freiheit für Menschen, die ihn nutzen.
  • Sprechen Sie niemals von krank, Krankheit oder umgekehrt von gesund, wenn es um angeborene oder bleibende Eigenschaften eines Menschen geht.
  • Unterlassen Sie es von einem Schicksal oder Schicksalsschlag zu sprechen. Oder von „Opfer“. Die Worte „betroffen“ und „Opfer“ implizieren alle Hilflosigkeit und emotionalisieren und sensationalisieren die Behinderung einer Person)

 

Beratungsauftrag beim Neubau des Präventionszentrums von VBG und BGW in Hamburg

Architektursimulation

(Foto: Auer Weber Assoziierte)

Die Ippolito Fleitz Group GmbH Identity Architects beauftragt Steffen Zimmermann als Berater für Barrierefreiheit bei der Planung und Ausgestaltung des neuen Fachzentrums der beiden Berufsgenossenschaften VBG und BGW in der Hafencity

Insbesondere im Orientierungs- und Leitsystem sowie in den Informationsangeboten, ob digital, passiv oder aktiv fliesst meine Expertise ein. Das gilt auch für die Überarbeitung der Hausschrift für eine taktile Variante, die im Leitsystem als Profilschrift eingesetzt wird. Außerdem werden alle Elemente des Systems auch mit Braille (Punktschrift für blinde BesucherInnen) und kontrastreicher Großschrift gestaltet. Die Orientierung im Gebäude und das Leiten durch das Gebäude wird mit einem Bodenleitsystem und zusätzlich einem digitalen Leitsystem unterstützt. Alles ist rollstuhlgerecht und bequem erreichbar und das für Menschen jeden Alters.

Im Jahr 2022 sollen 180 Mitarbeiter den Neubau beziehen. Darüber hinaus sind Flächen für mehr als 30.000 Besucher jährlich vorgesehen sowie im über 60 Meter hohen Turmbau ein Hotel für Tagungsgäste.

Das neue Zentrum soll Leuchtturmprojekt für Barrierefreiheit und zukünftige und richtungsweisende Präventionsarbeit sein.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sind die Bauherren und Betreiber  in der Hamburger HafenCity. Ab 2022 möchten sie dort unter anderem neue Qualifizierungs-, Veranstaltungs- und Beratungsangebote starten und das gesunde und sichere Arbeiten in Themenwelten erlebbar machen. Bei den beiden Berufsgenossenschaften handelt es sich um zwei der größten in Deutschland.

Inklusion ist schon im Konzeptansatz Priorität

Das Gebäude soll in höchstem Maße barrierefrei sein und beispielhaft zeigen, wie sich Bildungseinrichtungen inklusionsgerecht gestalten lassen. Neben Musterarbeitsplätzen werden im geplanten Präventionszentrum Themenwelten und Ausstellungen die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlebbar machen. Das Angebot gilt in Teilen auch für die allgemeine Öffentlichkeit. Vorgesehen ist darüber hinaus die individuelle Beratung und das Training von Versicherten mit berufsbedingten Gesundheitsproblemen.

Untersuchungen zeigen, dass inklusives Design die Kundenreichweite um das Vierfache steigern kann

Studien, die vom Centre for Inclusive Design in Zusammenarbeit mit Adobe und Microsoft durchgeführt wurden, haben ergeben, dass Produkte und Dienstleistungen, die auf die gesamte Breite der Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten sind, das Vierfache der Zahl der Nutzer erreichen können.

Inklusionsdenken früh in die Konzeptphase einbeziehen, verhindert Zusatzkosten

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